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Sicherheit: Die CSU muss beim Polizeiaufgabengesetz nachbessern

Sicherheit

Die CSU muss beim Polizeiaufgabengesetz nachbessern

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    Gibt das Polizeiaufgabengesetz den Polizisten zu viele Rechte?
    Gibt das Polizeiaufgabengesetz den Polizisten zu viele Rechte? Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Innenminister Joachim Herrmann (CSU) muss nachsitzen, nachdem eine von ihm selbst eingesetzte Expertenkommission der heftig umstrittenen Reform des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) ein überraschend schlechtes Zeugnis ausgestellt hat. „Möglichst bis November, auf jeden Fall aber noch in diesem Jahr“, so kündigte Herrmann an, soll ein neuer Gesetzentwurf vorliegen. Kritiker der PAG-Reform fühlen sich bestätigt, fordern aber weitere Korrekturen zugunsten der Bürgerrechte.

    Polizeiaufgabengesetz muss an neun Stellen überarbeitet werden

    Der Abschlussbericht der Kommission unter Vorsitz des früheren Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Karl Huber, hat es in sich. In 24 mehrstündigen Sitzungen hat das hochkarätig besetzte Gremium, dem auch der frühere Chef des Landeskriminalamts, Peter Dathe, und der bayerische Datenschutzbeauftragte, Thomas Petri, angehörten, das PAG auf seine Praxistauglichkeit hin untersucht. Man sei sich zwar, so sagte Huber, nicht von Anfang an einig gewesen, das Ergebnis aber sei einstimmig.

    An insgesamt neun Stellen soll das Gesetz nach dem Willen der Kommission nachgebessert werden.

    • Unter anderem soll der umstrittene Begriff der „drohenden Gefahr“, der der Polizei mehr Eingriffsmöglichkeiten gibt, klarer vom Begriff der „konkreten Gefahr“ abgegrenzt werden.
    • Außerdem soll „drohende Gefahr“ nur dann polizeiliche Maßnahmen rechtfertigen, wenn es um den Schutz von überragend wichtigen Rechtsgüter wie Leib und Leben geht.
    • Die Nutzung von Gentests für erkennungsdienstliche Maßnahmen sollten, wie die Experten weiter fordern, „ausschließlich durch einen Richter angeordnet werden dürfen“, und zwar auch dann, wenn das genetische Material (Blut, Haare etc.) unbekannter Herkunft ist.
    • Zudem solle der Präventivgewahrsam – also die vorsorgliche Inhaftierung eines Menschen, von dem möglicherweise eine Gefahr ausgeht – zeitlich auf deutlich weniger als drei Monate begrenzt werden.

    Grüne und SPD haben gegen das PAG geklagt

    Eine verfassungsrechtliche Bewertung des PAG hat die Kommission nicht vorgenommen. Diese findet derzeit am Bundesverfassungsgericht und am Bayerischen Verfassungsgerichtshof statt, wo Grüne und SPD Klage eingereicht haben. Innenminister Herrmann aber hofft, dass sich mit den nun geplanten Änderungen am Gesetz „möglicherweise der eine oder andere Kritikpunkt erledigt“. Herrmann sagte, die Staatsregierung habe mit dem Untersuchungsauftrag ein Zeichen setzen wollen, „dass wir die Kritik ernst nehmen und die Erwartung der Öffentlichkeit verstanden haben, die neuen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen“.

    Scharfe Kritik kam von der Sprecherin des „noPAG“-Bündnisses, Laura Pöhler. Das PAG sei Ausdruck einer demokratiegefährdenden Politik und verfassungswidrig. Das sei „nicht durch die Rücknahme oder kosmetische Korrektur einzelner Regelungen heilbar“. Bei den Parteien gingen die Bewertung des Prüfberichtes weit auseinander: Während die CSU wie Herrmann darin eine Bestätigung der grundsätzlichen Linie in der Sicherheitspolitik sah, schlossen sich die Grünen der Kritik des Bündnisses an. Auch der Koalitionspartner der CSU, die Freien Wähler, SPD und die FDP erklärten, der Bericht zeige, dass es noch Nachbesserungsbedarf gebe. Die SPD forderte etwa, dass der Begriff der „drohenden Gefahr“ gänzlich gestrichen werde.

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