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Sekte: "Zwölf Stämme": Zwei Kinder kommen zu ihren Eltern zurück

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"Zwölf Stämme": Zwei Kinder kommen zu ihren Eltern zurück

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    Vor zwei Jahren wurden mehrere Kinder der Sekte "Zwölf Stämme" von den Behörden in Obhut genommen.
    Vor zwei Jahren wurden mehrere Kinder der Sekte "Zwölf Stämme" von den Behörden in Obhut genommen. Foto: Dieter Mack

    Zwei Kinder der Sekte "Zwölf Stämme" können zu ihren Eltern zurückkehren. Im September 2013 hatten die Behörden 40 Kinder und Jugendliche ihren Eltern weggenommen. Grund war der Verdacht, dass die Minderjährigen immer wieder mit Ruten geschlagen wurden.

    In einer Anhörung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg im März einigten sich die Eltern zweier Kinder, das Jugendamt Ansbach und der Verfahrensbeistand der Kinder, dass diese schrittweise zu ihren in Spanien lebenden Eltern zurückkehren sollen. Das teilte ein Justizsprecher am Dienstag mit. Nach Angaben des Anwalts der Eltern sollen die Kinder von Juni an wieder vollständig bei ihnen leben.

    Eltern wohnen nicht mehr bei der Gemeinschaft

    Die Vereinbarung regelt laut dem OLG-Sprecher detailliert, wie die Familienzusammenführung erfolgen soll, ohne das Kindeswohl zu gefährden. Die Entscheidung beruhe auf den besonderen Umständen dieses Einzelfalls: Die Eltern lebten in Spanien und hätten nur kurzzeitig - wegen der Arbeit des Vaters - bei der Religionsgemeinschaft im mittelfränkischen Wörnitz gewohnt.

    Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme"

    Die "Zwölf Stämme" (The Twelve Tribes) sind eine urchristliche Glaubensgemeinschaft, die in den 70er Jahren in den USA gegründet wurde.

    Die Anhänger der "Zwölf Stämme" leben streng nach der Bibel, die sie wortwörtlich auslegen. Sie sind fest davon überzeugt, dass ihr Glaube der einzig Richtige ist.

    "Grundlage unseres Lebens ist der Gehorsam zu den Worten Jahschuas , des Messias, so wie sie in der Bibel, dem Wort Gottes, niedergeschrieben sind", schreiben die "Zwölf Stämme" über sich selbst.

    Die Zwölf Stämme haben weltweit etwa 2000 Mitglieder, davon etwa 100 in Deutschland.

    Mitglieder der Zwölf Stämme leben und arbeiten in streng hierarchisch aufgebauten Kommunen zusammen.

    Eine dieser Kommunen wohnt seit 2000 im Gut Klosterzimmern im Kreis Donau-Ries.

    Die Mitglieder der „Zwölf Stämme“ weigern sich, ihre Kinder in staatliche Schulen zu schicken. Die Gemeinschaft begründet dies mit ihrer Religion, macht „Gewissensgründe“ geltend. Ein Grund ist der Sexualkundeunterricht.

    "Unsere Religion hat sich nicht in den Staat einzumischen und umgekehrt sollte sich der Staat nicht in unsere Religion einmischen", ist eine weitere Aussage der "Zwölf Stämme" .

    Ab 2006 unterrichteten die Zwölf Stämme in Klosterzimmern ihre Kinder in einer Privatschule.

    Wegen des Verdachts, sie würden ihre Kinder züchtigen, haben die "Zwölf Stämme" immer wieder Ärger mit Polizei und Justiz. Die Mitglieder bestreiten die Vorwürfe.

    Als 2013 ein Video auftaucht, auf dem festgehalten ist, wie Mitglieder ihre Kinder mit Ruten schlagen, holen Polizisten alle 40 Kinder der Sekte ab und bringen sie in Pflegefamilien unter.

    Im September 2015 kündigen die "Zwölf Stämme" an Deutschland zu verlassen und nach Tschechien zu ziehen. Die Sekte hofft, dort ihren Glauben frei ausleben zu können.

    Zwar teilten die Eltern die Glaubensüberzeugungen der Zwölf Stämme, sie würden aber das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung anerkennen. Vor allem aber wohnten sie in Spanien künftig nicht mehr bei der Gemeinschaft, sondern in einer eigenen Wohnung. Die Kinder sollen dort auch die Schule oder den Kindergarten besuchen. Die spanischen Behörden werden die Familie betreuen. lby  

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