Zunächst will das Amtsgericht Ansbach wegen zehn Kindern verhandeln, die in der vergangenen Woche von den Behörden aus der Gemeinschaft der "Zwölf Stämme" im mittelfränkischen Wörnitz geholt wurden.
Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme"
Die "Zwölf Stämme" (The Twelve Tribes) sind eine urchristliche Glaubensgemeinschaft, die in den 70er Jahren in den USA gegründet wurde.
Die Anhänger der "Zwölf Stämme" leben streng nach der Bibel, die sie wortwörtlich auslegen. Sie sind fest davon überzeugt, dass ihr Glaube der einzig Richtige ist.
"Grundlage unseres Lebens ist der Gehorsam zu den Worten Jahschuas , des Messias, so wie sie in der Bibel, dem Wort Gottes, niedergeschrieben sind", schreiben die "Zwölf Stämme" über sich selbst.
Die Zwölf Stämme haben weltweit etwa 2000 Mitglieder, davon etwa 100 in Deutschland.
Mitglieder der Zwölf Stämme leben und arbeiten in streng hierarchisch aufgebauten Kommunen zusammen.
Eine dieser Kommunen wohnt seit 2000 im Gut Klosterzimmern im Kreis Donau-Ries.
Die Mitglieder der „Zwölf Stämme“ weigern sich, ihre Kinder in staatliche Schulen zu schicken. Die Gemeinschaft begründet dies mit ihrer Religion, macht „Gewissensgründe“ geltend. Ein Grund ist der Sexualkundeunterricht.
"Unsere Religion hat sich nicht in den Staat einzumischen und umgekehrt sollte sich der Staat nicht in unsere Religion einmischen", ist eine weitere Aussage der "Zwölf Stämme" .
Ab 2006 unterrichteten die Zwölf Stämme in Klosterzimmern ihre Kinder in einer Privatschule.
Wegen des Verdachts, sie würden ihre Kinder züchtigen, haben die "Zwölf Stämme" immer wieder Ärger mit Polizei und Justiz. Die Mitglieder bestreiten die Vorwürfe.
Als 2013 ein Video auftaucht, auf dem festgehalten ist, wie Mitglieder ihre Kinder mit Ruten schlagen, holen Polizisten alle 40 Kinder der Sekte ab und bringen sie in Pflegefamilien unter.
Im September 2015 kündigen die "Zwölf Stämme" an Deutschland zu verlassen und nach Tschechien zu ziehen. Die Sekte hofft, dort ihren Glauben frei ausleben zu können.
Das Amtsgericht Nördlingen will ab kommenden Mittwoch die Mütter und Väter 30 weiterer Buben und Mädchen anhören, die vom schwäbischen Gutshof Klosterzimmern in Deiningen (Landkreis Donau-Ries) stammen. Während die Verfahren in Nördlingen mehrere Tage dauern werden, will das Familiengericht Ansbach die Anhörungen noch heute abschließen.
Zwölf Stämme: Kinder in Pflegeheimen
Nach erneuten Berichten über Gewalt an Kindern bei der umstrittenen Glaubensgemeinschaft hatten die Gerichte angeordnet, dass die insgesamt 40 Kinder und Jugendlichen im Alter von wenigen Monaten bis 17 Jahre abgeholt und in Pflegefamilien untergebracht werden. Bereits seit Jahren gibt es Prügelvorwürfe gegen die Sekte, ein Ermittlungsverfahren wurde von der Augsburger Staatsanwaltschaft allerdings erst im August eingestellt.
Sekte weißt Vorwürfe zurück
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft ein neues Verfahren eingeleitet. Die Sekte hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Auf der Homepage der Gemeinschaft wird die Polizeiaktion in Klosterzimmern und Wörnitz als "staatlicher Kinderraub" bezeichnet. (dpa/lby)