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Seenotrettung: Seenotretter Reisch: Nach Freispruch droht ihm der nächste Rechtsstreit

Seenotrettung

Seenotretter Reisch: Nach Freispruch droht ihm der nächste Rechtsstreit

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    Kapitän Claus-Peter Reisch auf dem Deck des Rettungsschiff „Eleonore“. Nun ist er freigesprochen.
    Kapitän Claus-Peter Reisch auf dem Deck des Rettungsschiff „Eleonore“. Nun ist er freigesprochen. Foto: Johannes Filous, dpa

    Claus-Peter Reisch sieht auf seinem Twitter-Foto erleichtert aus. Ein Lachen im Gesicht, beide Daumen nach oben gereckt. „Ja, es ist tatsächlich wahr, ich bin freigesprochen“, twitterte der Landsberger Seenotretter am Dienstagmorgen. Reisch war in Malta zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden, das Berufungsgericht sprach ihn nun davon frei. Warum genau, das muss Reisch erst noch herausfinden. „Die genaue Urteilsbegründung lasse ich mir übersetzen. Es sind 62 Seiten auf Maltesisch, das beherrsche ich nicht.“ Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist für den Landsberger ein erster Erfolg. Doch in Italien steht eine weitere juristische Auseinandersetzung an. Dabei geht es um einen Strafbefehl über 300.000 Euro.

    In Italien steht dem Landsberger noch ein weiterer Rechtsstreit bevor

    Claus-Peter Reisch und die Crew der „Lifeline“ hatten im Juni 2018 im Mittelmeer 235 Geflüchtete aus Seenot gerettet. Nach tagelanger Irrfahrt durften sie auf Malta anlegen. Das Schiff des Vereins „Mission Lifeline“ wurde beschlagnahmt und Claus-Peter Reisch der Prozess gemacht. Der Vorwurf: Die Beflaggung sei nicht korrekt gewesen.

    Die „Lifeline“ lief unter dem Flaggenzertifikat des niederländischen Wassersportverbandes, da dort – im Gegensatz zu Deutschland – auch Sportboote über 25 Meter angemeldet werden können.

    Claus-Peter Reisch hatte immer wieder darauf verwiesen, dass auch die Schiffe anderer Nichtregierungsorganisationen mit derartigen Zertifikaten unterwegs waren und es zuvor bei Ein- und Auslaufen in die Häfen keine Probleme gegeben habe. „Auf dem Zertifikat steht Dutch (Niederländisch) und Homeport (Heimathafen) Amsterdam“, sagte der 58-Jährige. Das Gericht gab dem Landsberger nun am dritten Verhandlungstag in der Berufung recht, wie er unserer Redaktion in einem Telefonat berichtet. Seines Wissens nach gebe es auch keine weitere Instanz in Malta, die von der Gegenseite angerufen werden könne. Darüber stehe nur noch das Verfassungsgericht.

    In Italien steht dem Landsberger Seenotretter aber noch ein weiterer Rechtsstreit bevor: Mit dem unter deutscher Flagge fahrenden Sportboot „Eleonore“ hatte er Anfang September 100 Geflüchtete aufgenommen und war – trotzdem es ihm verboten wurde – in den Hafen von Pozzallo in Italien eingelaufen. Er hatte damals den Notstand ausgerufen, mit der Begründung, zu viele Menschen an Bord zu haben. Dafür bekam er einen Strafbefehl über 300.000 Euro. Seine Anwälte reichten gerade in dieser Sache Anträge ein, erzählt Reisch, weitere juristische Schritte gebe es in dieser Sache noch nicht.

    Reisch arbeitet aktuell in der Flüchtlingshilfe

    Wird er wieder als Seenotretter agieren? Claus-Peter Reisch sagt nicht Nein, aber „ich habe keine Zündschlüssel in der Hand“. Erst müssten die bestehenden Baustellen geschlossen werden, verweist er auf den noch ausstehenden juristischen Streit um die Fahrt der „Eleonore“. Erst dann könne er neue Projekte angehen. Der 58-Jährige arbeitet aktuell in der Flüchtlingshilfe: Er unterstützt das Projekt „Bellevue di Monaco“, ein Wohn- und Kulturzentrum für Geflüchtete und Münchner.

    Auf jeden Fall wird Reisch nicht mehr für „Mission Lifeline“ unterwegs sein. Nach der Fahrt mit der „Eleonore“ habe er sich von dem Verein getrennt, sagt Claus-Peter Reisch. Es habe schwere Differenzen hinsichtlich des öffentlichen Auftretens der Hilfsorganisation gegeben. Erst vor wenigen Tagen war der Verein wieder in den Schlagzeilen. Auf Twitter postete „Lifeline“ ein Bild von Österreichs Kanzler Sebastian Kurz und bezeichnete ihn als „Baby-Hitler“. Diese Bezeichnung habe „Lifeline“ von dem Satire-Magazin Titanic übernommen, dass Kurz bereits 2018 so bezeichnete. Kanzler Kurz hatte zuvor die private Seenotrettung kritisiert.

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