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Schweinfurt: Alle fallen beim Abi durch: Eltern wollen Schulgeld zurück

Schweinfurt

Alle fallen beim Abi durch: Eltern wollen Schulgeld zurück

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    Nachdem ihre Kinder beim Fachabitur durchfielen, klagen nun 16 Eltern gegen die „Erste Private Fachoberschule“ (EPFOS) in Schweinfurt.
    Nachdem ihre Kinder beim Fachabitur durchfielen, klagen nun 16 Eltern gegen die „Erste Private Fachoberschule“ (EPFOS) in Schweinfurt. Foto: Daniel Peter dpa

    Die Klage soll die Rückerstattung des Schulgeldes von rund 3000 Euro, beziehungsweise die Erstattung eines „Erwerbsschadens“ von 24.000 Euro erreichen. Grund: Ihre Kinder waren im Juni 2013 – zusammen mit elf weiteren Schülern als kompletter EPFOS-Jahrgang – durchs Fachabitur gerasselt.

    Das lasten die Eltern der Schule an. Selbst wenn sie gewinnen, sehen sie vielleicht keinen Cent. Die EPFOS, eine GmbH der Schwarz-

    Die ersten vier Klagen auf Erstattung des Schulgeldes wurden am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht Schweinfurt verhandelt. Der Vorsitzende will von allen Eltern und Schülern stets das Gleiche wissen: Erstens, ob und gegebenenfalls wann sie darüber aufgeklärt wurden, dass – anders als bei den Absolventen der Staatlichen FOS – bei ihnen die Jahresnoten der 12. Klasse nicht zählen und sie in acht statt vier Fächern die Prüfung ablegen müssen; zweitens, was sie bei rechtzeitiger Aufklärung gemacht hätten.

    Besondere Prüfungsmodalitäten

    Über die besonderen Prüfungsmodalitäten sei er nicht informiert worden, sagt ein 23-jähriger Schüler aus Schweinfurt. Bei seiner Anmeldung zur 11. Klasse habe es geheißen, „das schaffst du schon, die anderen haben auch gute Noten“. In die 12. Klasse kam er schon gar nicht mehr, weil die erst 2011 eröffnete EPFOS nach dem katastrophalen Prüfungsergebnis – komplett durchgerasselter Jahrgang – zum Schuljahresende 2013 geschlossen wurde. Er wäre nie auf diese Schule gegangen, hätte er gewusst, dass die Jahresnoten nicht zählen, er in acht statt vier Fächern geprüft wird „und dass ich in der 11. Klasse nichts lerne“, so der 23-Jährige. Er sei jetzt an der Staatlichen Fachoberschule und in vielen Fächern „grottenschlecht“.

    Die Ex-Schulleiterin sagt, bei der EPFOS-Eröffnung habe sie die Prüfungsmodalitäten nicht gekannt. Darüber sei die Abschlussklasse kurz nach Schuljahresbeginn aufgeklärt worden. Ein 20-jähriger Schüler sagt, erst vor Weihnachten seien sie darüber informiert worden. Das wäre nach der sechswöchigen Frist, in der ein Schulwechsel möglich ist. Doch er – wie die meisten anderen – haben ja gerade deswegen die EPFOS besucht und bezahlt, weil ihre Noten für die Staatliche FOS nicht reichten.

    Der Vater eines 19-Jährigen sagt aus, er habe bei der Infoveranstaltung zur Eröffnung der EPFOS vom Schulleiter und Geschäftsführer Michael Schwarz gehört, das Abi der Staatlichen und der EPFOS sei identisch. Nur die Prüfung finde in der Staatlichen FOS statt, weil die EPFOS noch keine Anerkennung habe.

    Urteil wird Ende Juni erwartet

    Warum der Schüler nach Kenntnis der Prüfbedingungen nicht über Alternativen nachgedacht habe, will der Vorsitzende wissen. „Wieso sollte er, er war eineinhalb Jahre in der EPFOS und hatte gute Noten“, so der Vater. Und: „Er ist fürs Fachabitur auf diese Schule gegangen und nicht, damit er zwei Jahre von der Straße weg ist.“ Allerdings habe ein Nachhilfelehrer beim „Crashkurs“ in den Pfingstferien erkannt: „Da fehlen ja ganze Ausbildungsblöcke.“

    Der vierte Schüler, ein 20-jähriger Schweinfurter, sagt wie die anderen, erst mehrere Wochen nach Schulbeginn seien sie als Abschlussjahrgang über die verschärften Prüfungsbedingungen aufgeklärt worden. In diesem Wissen hätte er wahrscheinlich lieber die 10. Klasse Realschule wiederholt. An die Staatliche FOS zu wechseln oder eine Lehre zu beginnen, wäre zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen. Und: Der Notenschnitt aus der 11. Klasse „war mit 2,6 doch nicht schlecht“.

    Seine Entscheidung zu diesen vier Klagen um Rückzahlung des Schulgeldes wird der Richter am 24. Juni um 11 Uhr verkünden. Am 20. Mai werden zwei Fälle am Landgericht verhandelt, in denen „Erwerbsschaden“ von je 24 000 Euro eingeklagt werden soll. Sollte über die EPFOS GmbH die Insolvenz eröffnet werden, werden laut Eltern-Anwältin Patricia Fuchs-Politzki alle Verfahren unterbrochen, „dann können sie sich nur noch in der

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