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Schule in Bayern: Kultusminister Piazolo: Keine Maskenpflicht mehr im Unterricht

Schule in Bayern

Kultusminister Piazolo: Keine Maskenpflicht mehr im Unterricht

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    Kultusminister Michael Piazolo informiert heute Vormittag, wie lange die Maskenpflicht für Schüler im Unterricht noch gilt.
    Kultusminister Michael Piazolo informiert heute Vormittag, wie lange die Maskenpflicht für Schüler im Unterricht noch gilt. Foto: Jan-Luc Treumann

    Corona hat den Schulunterricht völlig auf den Kopf gestellt: Seit Schuljahresbeginn mussten Kinder ab der fünften Jahrgangsstufe Masken tragen. Die Maskenpflicht galt nicht nur auf dem Weg durch das Schulgebäude, sondern sogar auch während des Unterrichts im Klassenzimmer.

    Nun gab Kultusminister Michael Piazolo bekannt: Die Maskenpflicht im Unterricht endet mit dieser Schulwoche. Damit dürfen die Kinder ab kommendem Montag wieder ohne Maske im Unterricht sitzen.

    Der Kultusminister informierte in einer Pressekonferenz über die Situation an den bayerischen Schulen und zog Bilanz, wie unter Corona-Bedingungen der Schulunterricht in Präsenz funktioniert hat. Er rechtfertigte, warum die Maskenpflicht im Unterricht nun beendet werden kann. Zudem informierte Michael Piazolo, wie auch ohne eine Maskenpflicht im Unterricht weiterhin Corona-Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen gelten sollen.

    Mehr dazu lesen Sie hier: Coronavirus: So lief der Unterricht mit Maske ab

    Corona-Regeln für Schulen in Bayern: Was neben Maskenpflicht noch gilt

    Um in der Coronakrise die Auswirkungen möglicherweise infizierter Reiserückkehrer nach den Sommerferien abzufedern, mussten alle Schüler der weiterführenden Schulen für die ersten zwei Wochen des neuen Schuljahres auch im Unterricht eine Alltagsmaske tragen. Gegen die Maskenpflicht protestierten Eltern.

    Es ist nicht die einzige Maßnahme, die Schüler wie Lehrer vor einer Ansteckung schützen soll. Außerdem galten bislang noch diese Corona-Regeln an Bayerns Schulen:

    • Die Klassenverbünde bleiben so weit wie möglich unter sich.
    • Feste Hygienevorgaben, etwa zum Lüften oder für den Musik- oder Sportunterricht.
    • Erkältete Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 24 Stunden zu Hause bleiben.
    • Grundschüler dürfen wie Krippen- und Kindergartenkindern bei guter Infektionslage auch mit Schnupfen und leichtem Husten die Schule besuchen.

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    Zudem arbeiten die Behörden mit einem sogenannten Stufenplan: Werden in einem Landkreis mehr als 35 Neuinfizierte je 100.000 Einwohner binnen einer Woche registriert, müssen im Normalfall alle Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse auch im Unterricht wieder eine Maske tragen, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

    Steigt der Wert auf über 50, gilt auch für Grundschüler Maskenpflicht und der Mindestabstand ist zwingend. Dies wird aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten in der Regel dazu führen, dass Klassen wieder aufgeteilt und im Wechsel in der Schule und zu Hause unterrichtet werden. (AZ/dpa)

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