Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Schule: Maskenpflicht im Unterricht: So drastisch reagieren manche Eltern

Schule

Maskenpflicht im Unterricht: So drastisch reagieren manche Eltern

    • |
    An bayerischen Schulen - wie etwa an der Marien-Realschule in Kaufbeuren - müssen die Schüler in den ersten zwei Wochen im Unterricht eine Maske tragen.
    An bayerischen Schulen - wie etwa an der Marien-Realschule in Kaufbeuren - müssen die Schüler in den ersten zwei Wochen im Unterricht eine Maske tragen. Foto: Matthias Becker

    Der Zorn bricht sich – wie so oft in diesen Tagen – in den Sozialen Netzwerken Bahn. Man muss nicht lange suchen, bis man im Internet wütende Eltern findet. Eltern, die nicht hinnehmen wollen, dass Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen, in den ersten beiden Wochen im Unterricht eine Maske tragen müssen. Da ist die Rede von psychischen Schäden, von Atemproblemen und von Freiheitsberaubung. Längst bleibt es aber nicht beim Klagen und Zetern in einschlägigen Online-Foren. Immer öfter kommt es vor, dass sich Eltern direkt an die Schule wenden – und die Rektoren unter Druck setzen.

    Christoph Henzler, Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Schwaben und selbst viele Jahre Schulleiter, kennt Eltern mit Vorbehalten. Erst vor Kurzem hat er mit einer Mutter gesprochen, deren Kind aus gesundheitlichen Gründen keine Maske verwenden darf – und die der Meinung ist, das Tragen von Masken sei auch für alle anderen Schüler eine Zumutung. „In der öffentlichen Diskussion taucht immer wieder die Frage auf, ob das denn sein müsse“, sagt Henzler. Vor allem deswegen, weil es in anderen Ländern nicht vorgeschrieben sei, im Unterricht eine Maske zu tragen. Aber Bayern habe eben besonders hohe Infektionszahlen, fährt Henzler fort.

    Eltern fordern eine Haftungsübernahme

    Für die Schulen, mit denen er in Kontakt stehe, könne er allerdings festhalten, dass die allermeisten Schüler und Eltern Verständnis für die Maßnahmen hätten und sich freuen würden, dass der Unterricht wieder beginne – und zwar in der Schule und nicht im Homeschooling. Er wisse aber natürlich auch, dass es Menschen gibt, die die ganze Sache deutlich anders sehen.

    Und die greifen mitunter zu drastischen Maßnahmen: Im Internet kursiert derzeit ein Musterbrief – möglicherweise gibt es auch mehrere –, den Eltern an die Schulleitung schicken. Darin heißt es unter anderem: Dem Kind sei das Tragen einer Maske unzumutbar, die Schule müsse die „Haftung für gegebenenfalls auftretende gesundheitlichen Schädigungen“ übernehmen.

    Dem bayerischen Kultusministerium ist das Problem bekannt – die Behörde hat auch bereits reagiert und die Schulleiter in einem Schreiben darauf hingewiesen, sich nicht auf derlei Forderungen von Eltern einzulassen. „Haftungserklärungen sind von den Schulleitern nicht zu unterzeichnen“, teilt ein Ministeriumssprecher auf Anfrage unserer Redaktion mit. Die Schulen sollten bei solchen Anfragen auf den Rahmenhygieneplan verweisen. „Lehrkräfte und Schulleiter, die die Vorgaben des Rahmenhygieneplans umsetzen, machen sich weder strafbar noch haftbar, sondern erfüllen die verpflichtenden Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes“, erklärt der Sprecher des Kultusministeriums weiter. Rechtsgrundlage sei der neu gefasste Paragraf 16 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

    Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag zur Maskenpflicht ab

    Einigen Eltern ist diese Verordnung allerdings ziemlich egal. Immer wieder gehen Menschen auf die Straße, um gegen das Tragen einer Maske im Unterricht zum demonstrieren – vor Kurzem etwa in Augsburg oder Nürnberg. Und einige fahren noch härtere Geschütze auf. Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind einige Eilanträge zu diesem Thema anhängig, wie eine Sprecherin auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt. Der zuständige Senat schätze die Gesamtzahl der einzelnen Antragsteller auf etwa 120 Schülerinnen und Schüler.

    Am Montag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen dieser Eilanträge gegen die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen in Bayern abgelehnt. Antragsteller war ein zehnjähriger Gymnasiast, vertreten durch seine Mutter, der die Vorgabe kippen wollte. Das Gericht sah die Sache indes so: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des Coronavirus unter den Schülern und Lehrern zumindest zu reduzieren und hierdurch die Virusausbreitung in der Bevölkerung insgesamt einzudämmen, heißt es in der Entscheidung. Das Gericht nannte die Maskenpflicht angemessen und verwies darauf, dass Betroffene im Einzelfall aus pädagogischen und medizinischen Gründen davon befreit werden können. Die mit der Maskenpflicht verbundenen Einschränkungen seien hinnehmbar, befand der Verwaltungsgerichtshof.

    Maskenpflicht im Unterricht: Schulleiter bekommt Drohungen

    Wenn ein Schüler das Tragen einer Maske aber partout nicht hinnehmen will, was dann? In Thüringen – wo Masken nicht im Unterricht, sondern nur auf den Fluren getragen werden müssen – ist genau so ein Fall vor wenigen Tagen eskaliert. Der Schulleiter eines Gymnasiums in Ilmenau hatte einen Schüler, der keinen Mund-Nasen-Schutz verwenden wollte, des Schulhauses verwiesen – seither erhält der Pädagoge E-Mails und Anrufe von mutmaßlichen Corona-Leugnern. Ihm sei sogar Gewalt angedroht worden, erzählt der Schulleiter in einem Interview. Außerdem habe man ihm geschrieben, dass er nach der „Systemwende“ zur Rechenschaft gezogen werde.

    In Bayern können Schüler, die sich weigern, eine Maske zu tragen, vom Unterricht ausgeschlossen werden – das sei allerdings der letzte Schritt, sagte Kultusminister Michael Piazolo vor Kurzem in einer Pressekonferenz. Zunächst werde es Gespräche geben, es würde versucht, den Schülern die Notwendigkeit, eine Maske zu tragen, zu erklären. „Mein Eindruck ist, dass sehr viel Verständnis für die Maßnahmen da ist“, sagte der Minister.

    Lesen Sie auch:

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden