Schuhgeschäfte dürfen in Bayern wieder unabhängig von der Höhe der Inzidenz öffnen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Mittwoch entschieden. Schuhgeschäfte gelten nun als Geschäfte, die für die tägliche Versorgung unverzichtbar sind - auch wenn die Inzidenz über 100 liegt und damit die sogenannte Notbremse übersteigt.
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