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Schmiergeld-Vorwürfe: Vorwürfe gegen Franz Josef Strauß - Kinder prüfen Klage

Schmiergeld-Vorwürfe

Vorwürfe gegen Franz Josef Strauß - Kinder prüfen Klage

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    Hat Franz Josef Strauß sich bestechen lassen? Das behauptet zumindest das Spiegel Magazin. Die Kinder des verstorbenen CSU-Politikers wollen nun dagegen Klage einreichen.
    Hat Franz Josef Strauß sich bestechen lassen? Das behauptet zumindest das Spiegel Magazin. Die Kinder des verstorbenen CSU-Politikers wollen nun dagegen Klage einreichen. Foto: Frank Mächler (dpa)

    Die Kinder des früheren CSU-Chefs und Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß prüfen eine Klage gegen das Nachrichtenmagazin Spiegel. Das bestätigte Strauß-Tochter Monika Hohlmeier auf Anfrage unserer Zeitung.

    Der Hintergrund: Das Magazin hat unter Berufung auf eine neue Biografie über den 1988 verstorbenen CSU-Politiker behauptet, er habe sich von deutschen Unternehmen „schmieren“ lassen – „mit fünf- und sechsstelligen Beträgen, von 1964 bis offenbar in die Achtzigerjahre“. Hohlmeier sagte: „Wir lassen es rechtlich prüfen, ob wir überhaupt berechtigt sind, zu klagen. Wir wissen es derzeit noch nicht.“

    Strauß betrieb eine Wirtschaftsberatungs GmbH

    Tatsächlich geht aus der in diesen Tagen erscheinenden Strauß-Biografie des Journalisten und Politikwissenschaftlers Peter Siebenmorgen lediglich hervor, dass Strauß gemeinsam mit seiner Frau und einem befreundeten Rechtsanwalt in den 60er Jahren eine „Eureco Büro für Wirtschaftsberatung GmbH und Co. KG“ gegründet hatte, deren Zweck „die Beratung und Vertretung von Industrieunternehmungen“ war.

    Zu den Kunden gehörten unter anderem BMW, Daimler Benz und die Flick KG. Die Einnahmen der Firma zwischen 1964 und 1968 beziffert Siebenmorgen mit 490892 D-Mark. Sie seien korrekt versteuert worden. Und er stellt fest, dass Strauß seine Beratungstätigkeit jeweils ruhen ließ, sobald er ein Ministeramt innehatte.

    Keine Korruption im strafrechtlichen Sinne

    „Hinweise auf Korruption im engen, strafrechtlichen Sinne“, räumt auch der Spiegel ein, finden sich in den „exklusiven Quellen“ des Autors nicht. Umso mehr ärgert es offenbar die Kinder des früheren CSU-Chefs, dass ihrem Vater die Annahme von „Schmiergeld“, also Bestechlichkeit, unterstellt wird.

    Ob sie dagegen rechtlich vorgehen können, ist allerdings noch ungeklärt. Schon einmal beschied ihnen ein Gericht, dass gegen „rechtsverletzende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht“ nur der „unmittelbar Verletzte“ vorgehen kann. Das ist in diesem Fall freilich nicht möglich.

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