Allerdings muss der 66-Jährige eine Geldauflage von 8000 Euro zahlen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Kaufbeuren. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann des Betrugs und Untreue in besonders schwerem Fall angeklagt, weil er Einnahmen von Sonderführungen falsch abgerechnet und Schlossführern Geld in bar gegeben habe.
Mitangeklagter bereits freigesprochen
Ein mitangeklagter Ex-Mitarbeiter (42) der Schlossverwaltung ist bereits Mitte Juli freigesprochen worden, weil kein Tatnachweis gegen ihn geführt werden konnte, so ein Sprecher des Amtsgerichts Kaufbeuren. Dem 42-jährigen ehemaligen Mitarbeiter der Schlossverwaltung war vorgeworfen worden, aus einem Briefumschlag 198 Euro - Bareinnahmen aus einer Sonderführung - an sich genommen und so der Bayerischen Schlösserverwaltung unterschlagen zu haben. Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass der Angeklagte nicht der einzige war, der Zugang zu diesem Briefumschlag hatte.
Auch dem 66-Jährigen wurden Betrug und Untreue in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Er soll Einnahmen von Sonderführungen einbehalten und falsch abgerechnet haben.
Es ging um 227 Fälle in den Jahren 2007 bis 2010. Das einbehaltene Geld soll er nicht in die eigene Tasche gesteckt haben. Vielmehr sollen die Schlossführer nach Sonderführungen Barauszahlungen von jeweils 20 oder 25 Euro erhalten haben. dpa/AZ