In der Salmonellen-Affäre um die Firma Bayern-Ei steht der frühere Geschäftsführer weiter unter dringendem Tatverdacht. Deshalb bleibe der Haftbefehl gegen den Ex-Chef bestehen, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Allerdings sei der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden, damit bleibt der Ex-Chef trotz weiter bestehender Fluchtgefahr auf freiem Fuß.
Mit seinem Beschluss hob das OLG eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg von Anfang Mai auf. Das Landgericht hatte die Aufhebung des Haftbefehls angeordnet, dagegen legte die Staatsanwaltschaft jedoch Beschwerde ein. Das OLG erklärte nun, dem früheren Geschäftsführer drohe eine Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe - unter anderem wegen Betrugs in 392 Fällen mit einem Gesamtschaden von mehr als vier Millionen Euro sowie wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, von März bis Dezember 2014 die Auslieferung von Eiern der Güteklasse A veranlasst zu haben, obwohl mehrfach Salmonellen-Verunreinigungen nachgewiesen worden waren. In der Folge sollen sich nach Darstellung der Anklagebehörde in Österreich zahlreiche Personen mit den Bakterien infiziert haben, in einem Fall mit tödlichem Verlauf. dpa/lby