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Riedberger Horn: Niemand war befangen

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Riedberger Horn: Niemand war befangen

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    Der Gemeinderatsbeschluss zum Teilflächennutzungsplan in Obermaiselstein in Zusammenhang mit der Skiliftverbindung am Riedberger Horn ist rechtlich nicht zu beanstanden. Zu diesem Schluss kommen Juristen des bayerischen Innenministeriums. Wie berichtet, hatte es im Gemeinderat von Obermaiselstein am 16. Oktober 2014 einen Beschluss zum Teilflächennutzungsplan gegeben, bei dem auch die geplante und sehr umstrittene Verbindungsbahn eine Rolle spielte.

    Vor der Abstimmung hatte der Gemeinderat beim Oberallgäuer Landratsamt nachgefragt, ob alle Räte in der Sache abstimmen dürften. Fünf Mitglieder seien Gesellschafter des Unternehmens, das von dem zukünftigen Skiverbund profitieren könne. Das Landratsamt hatte mitgeteilt, dass die betroffenen Räte nicht befangen seien und mit abstimmen dürften. Sie seien als gewählte Vertreter der Bürger sogar dazu verpflichtet. Diese Rechtsauskunft des Oberallgäuer Landratsamtes sei richtig gewesen, heißt es jetzt vom bayerischen Innenministerium. Es gebe keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen dem Gemeinderatsbeschluss und einem möglichen Vorteil für die künftige Betreibergesellschaft. Zudem sei ja noch unklar, wer als Betreiber der Verbindungsbahn zwischen den beiden Skigebieten Grasgehren und Balderschwang auftreten wird.

    Projektgegner hatten ein Rechtsgutachten vorgelegt, das erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Gemeinderatsbeschlusses aufwirft. Innenminister Joachim Herrmann hatte eine Prüfung zugesagt. (mun)

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