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Revision zurückgezogen: Urteil gegen Doppelmörder von Notzing ist rechtskräftig

Revision zurückgezogen

Urteil gegen Doppelmörder von Notzing ist rechtskräftig

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    Das Urteil gegen den Doppelmörder von Notzing ist rechtskräftig.
    Das Urteil gegen den Doppelmörder von Notzing ist rechtskräftig. Foto: Armin Weigel, dpa (Archiv)

    Das teilte eine Sprecher des Landgerichts Landshut am Mittwoch mit und bestätigte damit Medienberichte. Das Schwurgericht hatte einen 22-Jährigen Mitte März zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, weil der junge Mann die Eltern seiner Ex-Verlobten vor gut einem Jahr getötet hatte. Auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hatte das Gericht verzichtet.

    Der Heizungsmonteur hatte das 54 und 60 Jahre alte Ehepaar mit Dutzenden Messerstichen sowie Hieben mit einer Axt, einem Schürhaken und einem Wetzstahl brutal umgebracht. Nach Überzeugung der Kammer hatte der damals 21-Jährige die Eltern für die Auflösung der Verlobung verantwortlich gemacht.

    Verurteilter "motiviert" für Therapie im Gefängnis

    "Mein Mandant ist sich seiner Schuld bewusst und wir sind der Meinung, dass das Urteil vertretbar ist", sagte Rechtsanwalt Winfried Folda aus Weilheim am Mittwoch auf Anfrage. Der Verurteilte wolle sich nun auf den Strafvollzug vorbereiten und sei motiviert für die Therapie im Gefängnis. "Er ist noch jung und formbar", erläuterte Folda. Bei einer erfolgreichen Behandlung könne der 22-Jährige eine Perspektive haben.

    BGH kann lediglich Rechtsfehler prüfen

    Der Landshuter Oberstaatsanwalt Ralph Reiter hatte ohnehin wenig Aussichten für eine erfolgreiche Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gesehen. Der BGH könne das Urteil lediglich auf Rechtsfehler prüfen, aber nicht ohne weiteres eine andere Bewertung vornehmen. "Eine lebenslange Haftstrafe bedeutet zwar, dass nach 15 Jahren erstmals ein Antrag auf Freilassung gestellt werden könne", betonte Reiter auf Anfrage.

    Dazu müsse ein Gutachten die Ungefährlichkeit des Täters bestätigen. Zudem sei das Verhalten im Gefängnis und der Erfolg der Therapie mitentscheidend. Durchschnittlich blieben Häftlinge, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, etwa 19 Jahre im Gefängnis. dpa/lby

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