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"Rettet die Bienen": Rekordergebnis von 18,4 Prozent für Volksbegehren "Rettet die Bienen"

"Rettet die Bienen"

Rekordergebnis von 18,4 Prozent für Volksbegehren "Rettet die Bienen"

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    Das Volksbegehren "Artenvielfalt - Rettet die Bienen" hat genügend Unterschriften gesammelt. Es ist das 21. Volksbegehren in Bayern seit 1946.
    Das Volksbegehren "Artenvielfalt - Rettet die Bienen" hat genügend Unterschriften gesammelt. Es ist das 21. Volksbegehren in Bayern seit 1946. Foto: Toni Mader, dpa

    Das vorläufige amtliche Ergebnis des Volksbegehrens "Rettet die Bienen!" liegt vor. Insgesamt haben in Bayern mehr als 1,7 Millionen Menschen unterschrieben. Das entspricht 18,4 Prozent der Wahlberechtigten - und einem neuen Rekord. Nötig für den Erfolg waren zehn Prozent. In Schwaben haben nach bisherigem Stand etwa 245.000 Menschen und damit 18 Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben. In der Stadt Augsburg wurden gut 38.000 gesammelt, das entspricht 20,6 Prozent.

    Das amtliche Endergebnis liegt erst am 14. März vor, dann tagt der Landeswahlausschuss. An den Zahlen ändert sich aber nichts mehr.

    Das war das Volksbegehren "Rettet die Bienen!"

    Das Volksbegehren hatte zum Ziel, bis 2025 mindestens 20 Prozent und bis 2030 mindestens 30 Prozent landwirtschaftlich genutzte Fläche gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften.

    Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen in Lehr- und Bildungspläne sowie pädagogische Aus- und Fortbildung mit aufgenommen werden.

    Mögliche Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich soll es zukünftig nicht mehr geben. Bei Beleuchtung sollen die Auswirkungen auf die Insektenfauna und Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden.

    Ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope soll erschaffen werden, das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 Prozent Offenland und bis 2027 mindestens 13 Prozent Offenland der Landesfläche umfasst.

    Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen, außerhalb von intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen, soll verboten werden. Von Fall zu Fall kann die Naturschutzbehörde einen Einsatz dieser Mittel zulassen.

    Dass das Volksbegehren die nötige Zehn-Prozent-Hürde deutlich überspringt, hatten die Initiatoren und Bündnispartner schon im Vorfeld erwartet- Das Volksbegehren hat nun einen Jahrzehnte alten Rekord eingestellt. Die bislang höchste prozentuale Beteiligung an einem Volksbegehren war 1967 verzeichnet worden - mit 17,2 Prozent beim einem Schul-Thema.

    Wie hoch fiel die Beteiligung am Volksbegehren Artenvielfalt aus?

    Folgende Grafik zeigt, wie hoch die Beteiligung am Volksbegehren ausfiel. Schwaben liegt mit 18 Prozent auf Rang drei unter den sieben bayerischen Regierungsbezirken. Die höchste Beteiligung verzeichnet Mittelfranken, am geringsten fiel die Teilnahme in Niederbayern aus.

    In unserer Region verbucht der Stimmkreis Landsberg am Lech die höchste Teilnahmequote.

    Der Landsberger Stimmkreis gehört mit einer Teilnahmequote von 24,8 Prozent auch zu den zehn bayerischen Gebieten mit der stärksten Beteiligung.

    Zu den bayerischen Kreisen mit der geringsten Beteiligung zählt auch der Landkreis Neu-Ulm. Dort stimmten 12,5 Prozent der Wahlberechtigten für das Volksbegehren.

    Was sind die Kernforderungen des Volksbegehrens?

    Entgegen des Titels geht es um weit mehr als nur um den Schutz der Bienen. Die Kernforderungen sind: Hecken, Bäume und kleine Gewässer sollen in der Landwirtschaft erhalten bleiben, blühende Randstreifen an allen Bächen und Gräben geschaffen werden, einzelne Lebensräume zu Biotopverbünden zusammengeschlossen werden, der Pestizideinsatz soll deutlich sinken und der Anteil der Biobetriebe soll gesteigert werden. Derzeit gibt es etwa zehn Prozent ökologisch bewirtschaftete Fläche, 2030 sollen es 30 Prozent sein.

    Wie reagiert die Regierung auf den Erfolg von "Rettet die Bienen"?

    Ministerpräsident Markus Söder reagierte bereits vor Ende des Volksbegehrens auf den erwarteten Erfolg: Er kündigte am Montag einen runden Tisch und ein umfassendes Gesetz für mehr Natur- und Artenschutz an. Dieses will er unabhängig vom Ausgang des Volksbegehrens schon bis zum Frühsommer vorlegen.

    Die Initiatoren des Volksbegehrens bekräftigten, sie seien jederzeit gesprächsbereit. Messlatte müsse aber der Gesetzentwurf des Volksbegehrens sein. "Drunter werden wir nicht gehen", sagte Grünen-Landtagsfraktionschef Ludwig Hartmann. Über noch mehr Artenschutz und noch mehr Naturschutz könne man aber immer reden.

    Wie geht es mit "Rettet die Bienen" nun weiter?

    Weil das Volksbegehren die Zehn-Prozent-Marke deutlich überschritte hat, wird der Gesetzesvorschlag der bayerischen Staatsregierung vorgelegt. Innerhalb von vier Wochen muss sie Position beziehen und das Begehren dem Landtag vorlegen. Dem Parlament verbleiben drei Monate Zeit, das Volksbegehren zu behandeln. Dann gibt es drei Optionen:

    • Der Landtag nimmt die Gesetzesvorlage unverändert an, dann wird sie zum Gesetz.
    • Lehnt er das Volksbegehren ab, findet innerhalb von drei Monaten ein Volksentscheid über den Gesetzesentwurf statt. Der Landtag kann dabei einen eigenen, alternativen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen.
    • Das Parlament kann aber auch die Rechtsgültigkeit des Begehrens anzweifeln. Damit wird das Volksbegehren zu einem Fall für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

    Ein Rechtsurteil dieser Art sorgte im vergangenen Jahr für Schlagzeilen: 2018 stoppten die Verfassungsrichter ein angestrebtes Volksbegehren gegen Flächenverbrauch ("Betonflut eindämmen"), noch bevor es überhaupt beginnen konnte. 48.000 Bürger hatten sich für eine Begrenzung des Flächenverbrauchs auf fünf Hektar pro Tag ausgesprochen – doch die Justiz schmetterte den Antrag ab. Die Begründung: formale Fehler. Die Gesetzesvorlage sei nicht konkret genug ausgestaltet. Außerdem verwies das Gericht auf "konkurrierende Interessen des öffentlichen Wohls", zwischen dem Naturschutz und, unter anderem, dem Bedarf an ausreichenden Flächen für neuen Wohnraum.

    Welche Volksbegehren gab es bislang in Bayern?

    "Rettet die Bienen" ist das 21. Volksbegehren in Bayern seit der Einführung dieser Form der direkten Demokratie-Ausübung im Jahr 1946. Acht Begehren waren erfolgreich, fünf wurden am Ende auch zum Gesetz. Immer wieder sperrte sich der Landtag gegen die Gesetzesvorschläge, sodass es zum Volksentscheid kam. Bis zum Jahr 2013 – da nahm das bayerische Parlament ein Volksbegehren an. Das Resultat: die Abschaffung der Studiengebühren. Mehr als 1,3 Millionen Menschen beteiligten sich damals am Volksbegehren. Ähnlich viele Bürger lockte nur das Nichtraucherschutz-Volksbegehren 2009 zur Abstimmung. (mit pwe, lare, dpa)

    Lesen Sie hierzu auch den Kommentar Erfolgreiches Volksbegehren: Was die Regierung jetzt tun muss 

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