Monika Zeller darf wieder als Bürgermeisterin arbeiten. Die Rathauschefin der Gemeinde Bolsterlang war suspendiert worden, weil sie im Verdacht steht, der Reichsbürgerbewegung nahezustehen. Jetzt entschied das Verwaltungsgericht München, die Dienstenthebung auszusetzen. Das gab die Behörde am Donnerstag bekannt. Damit darf Zeller ihre Amtsgeschäfte sofort wieder aufnehmen. Diese Entscheidung hatte ihr Anwalt in einem Eilverfahren herbeigeführt. Das Disziplinarverfahren läuft weiter. Ob sie in den Rathaussessel zurückkehrt, ist offen. Zeller war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Gericht sieht keine Verbindung zur Reichsbürger-Szene
Das Gericht sieht derzeit keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Bürgermeisterin der Reichsbürgerbewegung angehöre und deren Gedankengut teile. Die Enthebung aus dem Dienst sei deshalb nicht angemessen. „Ihr Verhalten sei möglicherweise lediglich Ausdruck von Naivität und Unbedarftheit“, begründet das Gericht die Entscheidung. Der Bürgermeisterin wurde wie berichtet vorgeworfen, einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und dabei reichsbürgertypische Angaben gemacht zu haben. Die sogenannten „gelben Scheine“ gelten in der Szene als Ausweisersatz. Zudem habe Zeller den Vortrag eines Reichsbürgers in Gemeinderäumen nicht unterbunden. Ihr Verhalten wertete die Landesanwaltschaft als Verstoß gegen die Dienstpflicht, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes zu bekennen und für diese einzutreten. Deshalb wurde im Juni 2018 ein Disziplinarverfahren eingeleitet und Zeller mit sofortiger Wirkung suspendiert.
Verdacht gegen Bolsterlanger Bürgermeisterin wurde teilweise entkräftet
Diese „vorläufige Dienstenthebung“ hob das Gericht jetzt auf, weil die rechtliche Voraussetzung für diesen Schritt fehle: die Prognose, dass das Disziplinarverfahren mit der Amtsenthebung enden wird. „Die Disziplinarkammer teilt diese Prognose nicht und hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung“, teilt das Gericht mit. Die Bürgermeisterin habe durch ihre bisherigen Einlassungen im Disziplinarverfahren den Verdacht, Anhängerin der Reichsbürgerbewegung zu sein, teilweise entkräftet.
Die Landesanwaltschaft hat jetzt zwei Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen. „Wir prüfen den Beschluss und werden in den nächsten Tagen entscheiden“, erklärt Oberlandesanwalt Jörg Spennemann.