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Reichsbürger-Verdacht: Suspendierte Bürgermeisterin im Allgäu darf wieder arbeiten

Reichsbürger-Verdacht

Suspendierte Bürgermeisterin im Allgäu darf wieder arbeiten

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    Die Bürgermeisterin von Bolsterlang war mit den Reichsbürgern in Verbindung gebracht worden.
    Die Bürgermeisterin von Bolsterlang war mit den Reichsbürgern in Verbindung gebracht worden. Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbol)

    Monika Zeller darf wieder als Bürgermeisterin arbeiten. Die Rathauschefin der Gemeinde Bolsterlang war suspendiert worden, weil sie im Verdacht steht, der Reichsbürgerbewegung nahezustehen. Jetzt entschied das Verwaltungsgericht München, die Dienstenthebung auszusetzen. Das gab die Behörde am Donnerstag bekannt. Damit darf Zeller ihre Amtsgeschäfte sofort wieder aufnehmen. Diese Entscheidung hatte ihr Anwalt in einem Eilverfahren herbeigeführt. Das Disziplinarverfahren läuft weiter. Ob sie in den Rathaussessel zurückkehrt, ist offen. Zeller war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

    Gericht sieht keine Verbindung zur Reichsbürger-Szene

    Bürgermeisterin Monika Zeller darf wieder zurück ins Rathaus
    Bürgermeisterin Monika Zeller darf wieder zurück ins Rathaus Foto: Freie Wähler

    Das Gericht sieht derzeit keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Bürgermeisterin der Reichsbürgerbewegung angehöre und deren Gedankengut teile. Die Enthebung aus dem Dienst sei deshalb nicht angemessen. „Ihr Verhalten sei möglicherweise lediglich Ausdruck von Naivität und Unbedarftheit“, begründet das

    Verdacht gegen Bolsterlanger Bürgermeisterin wurde teilweise entkräftet

    Diese „vorläufige Dienstenthebung“ hob das Gericht jetzt auf, weil die rechtliche Voraussetzung für diesen Schritt fehle: die Prognose, dass das Disziplinarverfahren mit der Amtsenthebung enden wird. „Die Disziplinarkammer teilt diese Prognose nicht und hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung“, teilt das Gericht mit. Die Bürgermeisterin habe durch ihre bisherigen Einlassungen im Disziplinarverfahren den Verdacht, Anhängerin der Reichsbürgerbewegung zu sein, teilweise entkräftet.

    Die Landesanwaltschaft hat jetzt zwei Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen. „Wir prüfen den Beschluss und werden in den nächsten Tagen entscheiden“, erklärt Oberlandesanwalt Jörg Spennemann.

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