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Region: In Aichach-Friedberg wurden die meisten illegalen Waffen abgegeben

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In Aichach-Friedberg wurden die meisten illegalen Waffen abgegeben

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    Bis zum 1. Juli 2018 können Bürger straffrei illegale Waffen bei ihrem Landratsamt abgeben.
    Bis zum 1. Juli 2018 können Bürger straffrei illegale Waffen bei ihrem Landratsamt abgeben. Foto: Darren England, dpa (Symbolbild)

    Wohin mit Opas altem Gewehr, für das in der Familie keiner mehr einen Waffenschein besitzt? Seit vergangenen Juli muss sich in Deutschland keiner mehr den Kopf darüber zerbrechen, wie er illegale Waffen loswird - eine Änderung im Waffengesetz macht es möglich. Bis zum 1. Juli 2018 können illegale Waffen im Landratsamt oder auf dem Polizeirevier abgegeben werden, ohne dass der Besitzer eine Strafe fürchten muss.

    In Augsburg und im umliegenden Landkreis Augsburg wird das Angebot des Freistaats bisher noch nicht so stark angenommen. Das Ordnungsamt der Stadt habe neun Waffen erhalten, darunter halbautomatische Pistolen, Luftgewehre und ein Revolver, teilt die Stadt mit.

    Viele der abgegebenen Waffen sind nicht illegal

    Auch im Landkreis hält sich die Zahl der abgegebenen Waffen in Grenzen. Neun Stück wurden vorbeigebracht, für fünf davon wäre gar keine spezielle Erlaubnis nötig gewesen.

    Änderungen im Waffenrecht nach Amokläufen

    Nach dem Amoklauf im Erfurter Gutenberg-Gymnasium vor zehn Jahren und nach der Bluttat von Winnenden 2009 hat der Gesetzgeber das Waffenrecht in Deutschland verschärft. Einige wichtige Änderungen:

    2002: Einführung einer verpflichtenden medizinisch-psychologischen Untersuchung für angehende Schützen unter 25 Jahren.

    2002: Die Altersgrenze für Kauf und Besitz von Schusswaffen bei Sportschützen steigt von 18 auf 21, bei Jägern von 16 auf 18 Jahre.

    2002: Schießsportordnungen von Verbänden, die auch ein sogenanntes Bedürfnis für bestimmte Waffen begründen können, müssen behördlich genehmigt werden.

    2009: Verschärfte Überprüfungsmöglichkeit für das sogenannte waffenrechtliche Bedürfnis.

    2009: Schießen mit großkalibrigen Waffen ist erst ab 18 Jahren möglich.

    2009: Weitgehendere Möglichkeiten zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung, auch mit verdachtsunabhängigen Kontrollen, aber normalerweise kein Zutritt zur Wohnung ohne Zustimmung des Waffenbesitzers.

    2012: - Der Bundestag beschließt am Jahrestag des Erfurter Amoklaufs im April die Zusammenfassung von Daten der rund 600 kommunalen Waffenbehörden in einem deutschlandweiten Waffenregister.

    Im Landkreis Aichach-Friedberg lagerten dagegen entweder besonders viele Waffen, oder die Bürger sind schlicht dem Aufruf gewissenhafter gefolgt: Laut Pressesprecher Wolfgang Müller seien in den vergangenen Monaten 76 Waffen abgegeben worden. Wie auch in den anderen Landkreisen, sind auch hier nicht alle Waffen tatsächlich illegal - für 37 von ihnen sei weder eine Besitzkarte, noch eine Erlaubnis nötig gewesen.

    Waffen-Amnestie: Die Herkunft der Waffen ist meist unklar

    Die übrigen Waffen sind aber durchaus gefährlich: "Unter den abgegebenen 'Illegalen' befinden sich auch Gegenstände die laut Waffengesetz als sog. 'Verbotene Waffen/Gegenstände' gelten, z. B. Springmesser oder Butterflymesser", teilt Müller mit. Ganz klassische Bockdoppelflinten oder Einzelladerbüchsen seien aber auch dabei.

    Über die Herkunft der Waffen können die Ämter nicht viel sagen - manche seien vererbt, andere gefunden worden.

    Egal oder erlaubt oder verboten, alle abgegebenen Waffen werden vernichten. Dafür ist das Landeskriminalamt in München zuständig. "Die Waffen werden getrennt - nach Holz, Kunststoff oder Stahl", sagt LKA-Sprecher Fabian Puchelt. Der Stahl werde eingeschmolzen, keine der Waffen könne mehr in Umlauf gelangen. Nur historische oder sehr besondere Stücke werden aussortiert.

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