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Region Augsburg: So will der Freistaat den Tornado-Opfern helfen

Region Augsburg

So will der Freistaat den Tornado-Opfern helfen

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    Der Tornado hat in der Region große Schäden hinterlassen. Die Betroffenen erhalten noch in dieser Woche Sofortgeld vom Freistaat.
    Der Tornado hat in der Region große Schäden hinterlassen. Die Betroffenen erhalten noch in dieser Woche Sofortgeld vom Freistaat. Foto: Ulrich Wagner

    Wie haben Sie über den Tornado und seine verheerenden Auswirkungen in Schwaben erfahren?

    Söder: Aus den Medien und von meinem Staatssekretär Johannes Hintersberger. Die Nachrichten waren sehr beeindruckend. Ich kannte ähnliche Bilder von den Hochwasserfluten. Und ich weiß, was das für Menschen bedeutet.

    Was waren Ihre Gedanken, als Sie die zerstörten Häuser gesehen haben?

    Söder: Dass es eine höhere Macht gibt. Und dass der Glaube, allein mit Technik alles lösen zu können, bei solchen Naturkatastrophen nicht hilft. Außerdem habe ich daran gedacht, wie es ist, selbst von so einem Tornado betroffen zu sein. Ich habe mich an meine Mutter erinnert, wie allein ein Wasserrohrbruch sie mitgenommen hatte. Sie konnte danach nächtelang nicht schlafen. Dabei war es nur ein Wasserrohrbruch! Um wie viel mehr muss dieses Ereignis die Menschen in Affing und in Stettenhofen jetzt treffen. Es ist klar, dass ihnen emotional und finanziell geholfen werden muss. Ich werde dem Kabinett am Dienstag ein Konzept für Soforthilfen vorschlagen. Zwar sind Tornados bislang nicht in unseren Hilfsprogrammen enthalten, aber letztlich ist es für die Bürger egal, ob ein Wirbelsturm Häuser zerstört oder Hochwasser Keller überflutet.

    Wie sieht die Hilfe für die Menschen im Einzelnen aus?

    Söder: Wir planen – analog zur staatlichen Unterstützung bei der Flutkatastrophe in Niederbayern – ein Sofortgeld und eine Soforthilfe.

    Was heißt das?

    Söder: Sofortgeld kann dann jeder Privathaushalt bekommen, der vom Wirbelsturm betroffen ist. Das sind 1500 Euro. Aufwendige Nachweise sind nicht erforderlich. Bei Firmen und Betrieben bis 50 Mitarbeiter sind es 5000 Euro.

    Und die Soforthilfe?

    Söder: Das sind dann für einen Privathaushalt 5000 Euro – um sich beispielsweise zerstörten Hausrat wieder schnell anschaffen zu können. Allerdings werden Sofortgeld und Soforthilfe unter Umständen auf die Versicherungsleistung angerechnet. Denn wir wollen vermeiden, dass ein eingetretener Schaden überkompensiert wird, indem Versicherung und Staat doppelt zahlen. Die meisten der entstandenen Schäden sind meines Wissens nach zum Glück versichert.

    Was ist aber, wenn die Versicherung nicht zahlen sollte oder der Schadensfall nicht abgesichert ist?

    Söder: Für extreme Fälle haben wir einen Härtefallfonds eingerichtet. Da gibt es keine Obergrenze für den individuellen Fall. Wir verfahren dabei großzügig. Wie hoch die Zahlung ausfällt, hängt aber auch von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betroffenen ab. Wenn’s um die Existenz geht, spielt die Versicherbarkeit keine Rolle.

    Wer regelt die Anträge auf die Soforthilfen? An wen müssen sich die Geschädigten wenden?

    Luftaufnahme vom 14.05.2015 zeigt Unwetterschäden in der Gemeinde Affing, Landkreis Aichach Friedberg (Bayern). Ein schweres Unwetter in den späten Abendstunden des 13.05.2015 verursachte in der Region Schäden in Millionenhöhe. Foto: Mario Lindner/LSV Aichach dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
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    Ein Unwetter hat in der Region im Mai 2015 eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Dächer wurden abgedeckt, Menschen verletzt und Häuser evakuiert.

    Söder:  An die zuständigen Landratsämter. Es hat sich bewährt, das vor Ort und nicht von München aus zu organisieren.

    Ab wann ist mit Hilfsgeldern zu rechnen?

    Söder: Das Kabinett muss am Dienstag diese Hilfsmaßnahmen erst noch beschließen. Der Regierung von Schwaben werden dann unmittelbar die Mittel zur Verfügung gestellt, die sie dann weiter verteilt. Ab Mittwoch oder Donnerstag können die Menschen an die Landratsämter herantreten.

    Sind Steuerstundungen vorgesehen?

    Auch das wird möglich sein, wie uns das Bundesfinanzministerium am gestrigen Montag signalisiert hat. Neben Steuerstundungen und Hinausschieben von Vollstreckungsmaßnahmen können beispielsweise auch Steuervorauszahlungen gestreckt werden. Sonderabschreibungen sind möglich. Das hilft vor allem Unternehmen, um die unmittelbare Liquidität zu erhöhen. Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt.

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