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Regensburg: Oberbürgermeister Joachim Wolbergs im Visier der Staatsanwaltschaft

Regensburg

Oberbürgermeister Joachim Wolbergs im Visier der Staatsanwaltschaft

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    Gegen den Oberbürgermeister von Regensburg, Joachim Wolbergs (SPD), wird ermittelt.
    Gegen den Oberbürgermeister von Regensburg, Joachim Wolbergs (SPD), wird ermittelt. Foto: Armin Weigel, dpa (Archivfoto)

    Paukenschlag in Regensburg: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD). Der Verdacht laute auf Vorteilsannahme im Zusammenhang mit Parteispenden, sagte Theo Ziegler von der Ermittlungsbehörde am Dienstag. Insgesamt werde gegen vier Personen ermittelt, neben Wolbergs auch gegen drei Spender. 69 Beamte haben Diensträume der Stadt sowie Privat- und Geschäftsräume in Regensburg durchsucht.

    Ermittlungen gegen Oberbürgermeister von Regensburg

    Die Staatsanwaltschaft wirft Wolbergs vor, von drei Unternehmen aus der Immobilienbranche seit 2013 insgesamt mehr als eine halbe Million Euro Spendengelder für den SPD-Ortsverein Regensburg als dessen Vorsitzender entgegengenommen zu haben. Dabei bestehe der Anfangsverdacht, dass der Oberbürgermeister so dazu veranlasst werden sollte, seinen Einfluss bei anstehenden Entscheidungen der Stadt über verschiedene Bauvorhaben im Sinne der Spender auszuüben.

    "Der Oberbürgermeister ist nicht käuflich. Und es hat auch noch nie jemand versucht, den Oberbürgermeister zu kaufen", sagte Wolbergs nach Bekanntwerden der Vorwürfe dem Bayerischen Rundfunk. "Herr Wolbergs hat mir gesagt, er habe ein reines Gewissen und fühle sich völlig zu Unrecht in den Anfangsverdacht gerückt", sagte der Rechtsreferent der Stadt Regensburg, Wolfgang Schörnig, am Dienstag. Der Staatsanwaltschaft würden alle angeforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt. "Zudem will der Oberbürgermeister, dass das Ermittlungsverfahren transparent und zügig durchgeführt wird", erläuterte Schörnig. Wolbergs selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

    Schwere Vorwürfe gegen Regenburgs Oberbürgermeister Joachim Wolbergs

    Die Staatsanwaltschaft hat laut Schörnig Unterlagen sämtlicher Verwaltungsverfahren, an denen die vier jetzt unter Anfangsverdacht stehenden Personen beteiligt waren, seit 2011 angefordert.

    Die Spenden wurden laut Staatsanwaltschaft vermutlich in Einzelbeträge unterhalb von 10.000 Euro aufgespalten, um die sonst vorgeschriebene Veröffentlichung des Spendernamens und der Höhe der Spende im Rechenschaftsbericht der Partei zu umgehen.

    In der Oberpfalz war ein Oberbürgermeister verurteilt worden

    In der Oberpfalz hatte vor einigen Jahren auch der Fall des Weidener Oberbürgermeisters Hans Schröpf für Schlagzeilen gesorgt. Gleich zwei Mal wurde der CSU-Politiker wegen Straftaten im Amt verurteilt. Der mittlerweile verstorbene Politiker wurde jeweils zu einer Strafe von 22.500 Euro verurteilt, weil er Nebeneinkünfte nicht an die Stadtkasse abgeführt, eine Barspende nicht korrekt verbucht und Steuern zugunsten der Stadt hinterzogen hatte. Dies führte 2007 zum gesundheitlichen Rücktritt von Schröpf, nachdem sich auch seine Parteifreunde von ihm abgewendet hatten. Schröpf war mit mehr als 30 Jahren im Amt damals einer der dienstältesten OBs Deutschlands. dpa/lby

    Anmerkung der Redaktion: Im ursprünglichen Bericht der dpa war von einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Wolbergs die Rede. Dazu erreichte uns am 15.06.2016 folgende Nachricht der Regierung der Oberpfalz:

    "Es handelte sich dabei nicht um eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister, sondern um eine Rechtsaufsichtsbeschwerde der CSU-Stadtratsfraktion vom 3.11.2014 gegen den Stadtratsbeschluss vom 23.10.2014. Gegenstand des Stadtratsbeschlusses war der Beschluss über den Verkauf der Wohnquartiere WA 1, WA 2 und WA 4 im Bebauungsplangebiet Nr. 102 auf dem Gelände der ehemaligen Nibelungenkaserne. Dieser Stadtratsbeschluss war Gegenstand der rechtsaufsichtlichen Überprüfung durch die Regierung der Oberpfalz und nicht das Verhalten der Person des Oberbürgermeisters. Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Überprüfung war es, dass die Entscheidung des Stadtrats über die Grundstücksvergabe nicht zu beanstanden war."

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