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Rechtsextremismus: Überfall auf Döner-Laden: Drei Männer müssen ins Gefängnis

Rechtsextremismus

Überfall auf Döner-Laden: Drei Männer müssen ins Gefängnis

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    Die insgesamt acht jungen Männer erwartet in dem Prozess ihr Urteil. Sie sollen nach einem Oktoberfestbesuch im Imbiss am Bahnhof Ebersberg Ausländer attackiert haben.
    Die insgesamt acht jungen Männer erwartet in dem Prozess ihr Urteil. Sie sollen nach einem Oktoberfestbesuch im Imbiss am Bahnhof Ebersberg Ausländer attackiert haben. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Das Landgericht München II hat am Donnerstag drei Männer wegen eines ausländerfeindlichen Überfalls auf einen Döner-Laden am Bahnhof Ebersberg zu Haftstrafen verurteilt. Drei weitere bekamen Bewährungsstrafen, zwei kamen mit Geldstrafe davon.

    Ausländerfeindlicher Überfall: Gericht verurteilt insgesamt acht Männer

    Die beiden Haupttäter (36 und 28 Jahre alt) müssen wegen der Bildung bewaffneter Gruppen, gefährlicher Körperverletzung, Volksverhetzung, Bedrohung und Sachbeschädigung für vier Jahre und drei Monate beziehungsweise zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Ein neunfach vorbestrafter 28-Jähriger, der bereits in anderer Sache in Haft ist, muss weitere 14 Monate einsitzen.

    Die beiden Haupttäter hatten am 25. September 2015 nach einem Oktoberfestbesuch in der S-Bahn Richtung Ebersberg gegen Schwarzafrikaner gepöbelt und versucht, einen dunkelhäutigen Mann zu attackieren. Am Bahnhof ging es dann weiter, wo sie einem Mann mit ausländischen Wurzeln auf den Kopf schlugen.

    Zuhause erzählten sie Freunden, dass sie von Ausländern angegriffen worden seien und Rache üben wollten. Zu acht bewaffneten sie sich mit Baseballschläger, Gardinenstange und Schlosserhammer und zogen zu dem Imbiss, den vier der Männer stürmten, während die anderen draußen warteten und die Schläger moralisch unterstützten. Zwei Afghanen wurden verletzt, mehrere Scheiben zertrümmert.

    Überfall auf Döner-Imbiss: Vorsitzende Richterin spricht von "Mob in der Gesellschaft"

    Der Staatsanwalt war von einer rechtsradikalen Gesinnung der Männer, die aus dem Landkreis Ebersberg stammen, ausgegangen. Die Angeklagten selbst hatten das bestritten. Das Gericht war der Ansicht, dass zweifellos Ausländerfeindlichkeit vorgelegen habe, dass die Männer aber keine rechtsradikale Grundgesinnung hätten.

    Sie hätten "ohne Verstand, ohne politische Gesinnung und Information gehandelt", sagte die Vorsitzende Richterin. Sie seien die, die einfach hinter anderen herlaufen. "Das ist das Schlimmste. Das ist der Mob in unserer Gesellschaft." dpa/lby

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