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Rechtsextremismus: Hakenkreuz und Co: Diese Symbole sind in Deutschland verboten

Rechtsextremismus

Hakenkreuz und Co: Diese Symbole sind in Deutschland verboten

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    Die Verwendung von Hakenkreuzen ist verboten - außer man bringt seine Ablehnung zum Ausdruck, indem man es zum Beispiel durchstreicht.
    Die Verwendung von Hakenkreuzen ist verboten - außer man bringt seine Ablehnung zum Ausdruck, indem man es zum Beispiel durchstreicht. Foto: Jan Woitas, dpa

    Jeweils über 5000 Euro hat ein Hakenkreuz auf dem Dach zwei Männer in Augsburg gekostet. Der eine, 31 Jahre alt, hatte es bei Sanierungsarbeiten in die Dachziegel eines Wohnhauses im Augsburger Stadtteil Inningen hineingereinigt. Der andere, der 30-jährige Hausbesitzer, hatte es wochenlang versäumt, das Symbol wieder unkenntlich zu machen. Letztlich handelte es sich um einen Scherz.

    Doch egal, ob Menschen verbotene Symbole, Zeichen oder Buchstabenkombinationen mit Absicht oder aus Versehen verwenden: Ärger droht in jedem Fall. Das merkte auch Heinrich Hasch zum Beispiel, ein Spediteur aus Wolfratshausen bei München. Sein Fall sorgte 2014 für Aufsehen. 20 Jahre lang trugen die Fahrzeuge seiner Flotte das Kennzeichen TÖL-HH. Dann wurde die Kombination, die Initialen des Spediteurs, verboten. Sie könnten auch für „Heinrich Himmler“ oder „Heil Hitler“ stehen, hieß es in der Zulassungsstelle Wolfratshausen.

    Bayern- und bundesweit verbotene Kfz-Kennzeichen:

    In Bayern sind HH und AH in Kombination mit den Zahlen 88 und 18 verboten. Manchmal auch mit der 28, hier gilt es bei den Zulassungsstellen Ermessungsspielraum. Außerdem darf niemand mit den Kürzeln NS, N-PD und N-SU durch die Lande fahren. Bundesweit verboten sind HJ, KZ, SA und SS.

    Dafür stehen die Buchstaben- und Zahlenkombinationen:

    • AH = Adolf Hitler
    • HJ = Hitlerjugend
    • HH = Heil Hitler, Heinrich Himmler
    • KZ = Konzentrationslager
    • SA = Sturmabteilung
    • SS = Schutzstaffel
    • NS = Nationalsozialismus
    • NPD = Nationaldemokratische Partei Deutschlands
    • NSU = Nationalsozialistischer Untergrund
    • 88 = Heil Hitler (nach dem 8. Buchstaben „H“ im Alphabet)
    • 18 = Adolf Hitler
    • 28 = Blood & Honour (Blut und Ehre)

    Diese Symbole sind nicht nur auf Kfz-Plaketten verboten. Allgemein wird laut Paragraph §86a des Strafgesetzbuches bestraft, wer Kennzeichen von verbotenen Organisationen in der Öffentlichkeit verwendet. Das gilt übrigens auch für zum Verwechseln ähnliche Symbole.

    Aber wie häufig hat die Polizei in der Region tatsächlich mit Vergehen im Zusammenhang mit verbotenen Symbolen zu tun?

    Rechtsextremistische Straftaten in der Region:

    Laut Markus Trieb, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, wurden 2017 im Bereich des Präsidiums insgesamt 69 rechtsextremistische Straftaten erfasst, zu denen auch das Verwenden verbotener Symbole aus der NS-Zeit gehört. Im Vorjahr seien es noch 92 gewesen, 2015 habe es 99 Fälle gegeben. Dies entspreche einem Rückgang von 25 Prozent. "Die Aufklärungsquote beträgt 58,1 Prozent", informiert Trieb. Der Großteil der Straftaten aus 2017 seien Propagandadelikte (42 Fälle) und Volksverhetzung (12 Fälle) gewesen.

    In den meisten Fällen gilt das Verwenden verbotener Zeichen und Zahlen als Propaganda. Volksverhetzung bedeute zum Beispiel, zu Gewalt gegen bestimmte ethnische oder religiöse Gruppen aufzurufen und deren Menschenwürde anzugreifen, erklärt Trieb. Dass dabei gleichzeitig konkrete verbotene Symbole verwendet werden, könne zwar vorkommen, sei aber eher die Ausnahme.

    Welche rechtsextremen Symbole nicht verwendet werden dürfen:

    Das wohl bekannteste, strafbare Symbol in Deutschland ist das Hakenkreuz, auch „Sonnenrad“ genannt. Es bleibt auch verboten, wenn es seitenverkehrt oder mit gebogenen Haken verwendet wird. Erlaubt ist dagegen, wenn die Darstellung Ablehnung symbolisiert, wie bei einem durchgestrichenen Hakenkreuz oder einem, das in einen Mülleimer wandert.

    Der Reichsadler darf nur ohne das Hakenkreuz darunter verwendet werden. Hier wurde es bei einer Museums-Lokomotive der Deutschen Reichsbahn ausgekreuzt.
    Der Reichsadler darf nur ohne das Hakenkreuz darunter verwendet werden. Hier wurde es bei einer Museums-Lokomotive der Deutschen Reichsbahn ausgekreuzt. Foto: David Ebener, dpa

    Bekannt ist auch der Reichsadler, der mit ausgebreiteten Schwingen und Hakenkreuz im Eichenlaubkranz das offizielle Hoheitszeichen des Deutschen Reichs war. Während er in dieser Form nicht verwendet werden darf, ist er ohne Hakenkreuz nicht strafbar. Rechtsextremisten sieht man daher nach wie vor mit diesem Symbol.

    Die Siegrune ist ebenfalls verboten, ob einfach oder doppelt. Die einfache Ausführung war das Emblem des Deutschen Jungvolks, einer Unterorganisation der Hitler-Jugend. Die Doppelsiegrune gilt als Symbol der SS.

    Auch die Verwendung des SS-Totenkopfes ist strafbar. Man erkennt ihn an gekreuzten Knochen im Schädel und geschlossenen Zahnreihen. Er stand während der NS-Zeit unter anderem für die Aufopferungsbereitschaft für den Führer.

    Ebenso wie das Hakenkreuz darf auch das Kopfbild von Adolf Hitler unter Strafe nicht verwendet werden.
    Ebenso wie das Hakenkreuz darf auch das Kopfbild von Adolf Hitler unter Strafe nicht verwendet werden. Foto: Matthias Balk, dpa

    Es gibt eine Reihe weiterer umstrittener oder verbotener Symbole. Welche das sind und wie sie aussehen, hat die Bayerische Staatsregierung übersichtlich auf ihrem Informationsportal „Bayern gegen Rechtsextremismus“ zusammengefasst.

    Nicht nur Zahlen und Buchstaben, auch bestimmte Grüße und Parolen sind untersagt:

    Auf der Webseite finden sich auch verbotene Parolen und Grüße. Am bekanntesten dürfte das Zeigen des Hitlergrußes sein, ebenso wie die Ausrufe „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“. Ebenso wenig erlaubt ist der Kühnen- oder Widerstandsgruß als Abwandlung des Hitlergrußes: Bei ausgestrecktem Arm werden der Ringfinger und der kleine Finger angewinkelt und die anderen drei Finger voneinander abgespreizt. So entsteht ein „W“ für „Widerstand“.

    Verboten sind außerdem folgende Parolen:

    • „Mit Deutschem Gruß“ (auch "Hitlergruß")
    • „Ein Volk, ein Reich, ein Führer“ (Ausruf von 1938)
    • „Deutschland erwache“ (Parole der SA)
    • „Alles für Deutschland“ (Parole der SA)
    • „Meine/Unsere Ehre heißt Treue“ (Parole der SS)
    • „Blut und Ehre“ (Parole der Hitler-Jugend)
    • „Rotfront verrecke“ (Neonazi-Ausruf gegen den "Roten Frontkämpferbund" in der Weimarer Republik)

    Unter welchen Umständen ist die Verwendung verbotener Kennzeichen zugelassen?

    Verwendet werden dürfen verbotene, verfassungswidrige Symbole, wenn sie einen Bildungszweck erfüllen und der Aufklärung dienen. Auch, wenn sie genutzt werden, um über geschichtliche Vorgänge und Zeitgeschehen zu berichten. Für Kunst, Wissenschaft und Forschung gelten ebenfalls Ausnahmen.

    Wie verhält es sich mit Tattoos? Sind sie Kunst? Grundsätzlich darf man seinen Körper schmücken, womit man möchte, doch Vorsicht: Verfassungswidrige Kennzeichen dürfen in der Öffentlichkeit nicht sichtbar sein. Motive, die sich nicht mit Kleidung verbergen lassen, müssen abgedeckt werden. (AZ, slor)

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