Der Prozess gegen einen 37-jährigen Mann aus Königsbrunn (Kreis Augsburg), der in Bayreuth einen Rentner getötet haben soll, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Mordurteil gegen den Mann auf. Das Landgericht Bayreuth hatte ihn im Juli vorigen Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass er sich zusammen mit einem Komplizen als Trickdieb bei dem 88-jährigen Opfer eingeschlichen hatte. Dann habe er den Rentner so gegen den Kopf geschlagen, dass er eine Treppe hinunter gestürzt und später an inneren Verletzungen gestorben sei.
Der BGH sagt, die Untersuchung der Leiche durch die Rechtsmedizin habe diese Theorie nicht ausreichend belegt. Es sei auch nicht nachgewiesen worden, dass der 37-Jährige für den tödlichen Sturz verantwortlich sei. Sein Anwalt Florian Engert hatte schon im Prozess kritisiert, dass die Indizien nicht für ein Mordurteil reichen. Das Urteil gegen den Komplizen, der auch in Königsbrunn lebte, ist indes bereits rechtskräftig. Ihm hatten die Richter die Tat nicht zugerechnet, er kam mit einer Strafe von rund fünf Jahren wegen Diebstahls und unterlassener Hilfeleistung besser davon. Die beiden Männer hatten sich in dem Prozess jeweils gegenseitig beschuldigt, für den Tod des Rentners verantwortlich zu sein. (jöh)