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Ursula Herrmann-Prozess: Rätsel um ein widerrufenes Geständnis

Ursula Herrmann-Prozess

Rätsel um ein widerrufenes Geständnis

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    Ursula Herrmann erstickte in dieser Holzkiste.
    Ursula Herrmann erstickte in dieser Holzkiste.

    Von Holger Sabinsky Augsburg - Kaum wird es konkret im Prozess um den Tod von Ursula Herrmann, fliegen die Fetzen. Im ersten wirklich wichtigen Beweiskomplex geht es um die Aussagen eines Mannes, der im Februar 1982, rund fünf Monate nach der Entführung, den jetzigen Angeklagten Werner M. schwer belastete.

    Er habe in M.'s Auftrag ein 1,80 Meter tiefes Loch im Wald gegraben und später gesehen, dass eine Holzkiste darin versenkt war. Der arbeitslose Mechaniker Klaus P. widerrief aber diese Aussage. Er starb 1992.

    Nun wird im Prozess am Landgericht Augsburg darum gestritten, wie glaubwürdig das Geständnis war. Außer einem Aktenvermerk des Chefermittlers Joachim Solon gibt es in den Protokollen keine Niederschrift davon. Darüber zeigten sich das Gericht und vor allem die Verteidiger verwundert.

    Wer grub das Loch, in das Ursulas Todeskiste versenkt wurde?

    Die beiden Vernehmungsbeamten fuhren sofort nach dem Geständnis mit Klaus P. in das Waldgebiet, in dem Ursula tot in der Kiste gefunden worden war. Doch P. konnte die Stelle nicht mehr finden, wo er das Loch gegraben hat. Oder er wollte nicht - davon ist Ermittler Solon überzeugt, der Klaus P. für einen "exzellenten Schauspieler" und "qualifizierten Betrüger" hält. Auf der Rückfahrt zum Polizeirevier erklärte P., seine Aussage sei falsch.

    Welche Version entsprach der Wahrheit? Chefermittler Solon ist bis heute überzeugt, dass Klaus P. das Loch gegraben hat, in das später die Todeskiste versenkt wurde. Er habe bei den Vernehmungen "Täterwissen" präsentiert: Er habe den Tatsachen entsprechend berichtet, dass das Loch mehr rund als eckig war, die Beschaffenheit des Bodens ebenso exakt beschrieben, wie die Tiefe des Lochs. Auch der Zeitpunkt der Grabungen passte.

    Die Verteidiger Walter Rubach und Wilhelm Seitz kritisierten, dass es von einem "verfahrensentscheidenden Geständnis nur das Gedächtnisprotokoll eines Ermittlers gibt". Zumal dieser Joachim Solon umstritten war: Nach einem knappen Jahr wurde er von den Ermittlungen im Fall Ursula Herrmann entbunden.

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