Es war bereits später Freitagabend, als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München die beiden in Kempten geplanten Querdenker-Veranstaltungen verboten hat. Am Samstagnachmittag hat sich die Gegend rund im die Basilika St. Lorenz in Kempten trotzdem mit Querdenkern gefüllt. Die Polizei löste die Versammlung auf. Einen anschließenden Zug von 200 bis 300 Querdenkern durch die Innenstadt stoppten die Beamten.
Querdenker erscheinen trotz Demonstrationsverbots in Kempten
Bereits am Freitag, nach dem offiziellen Verbot der Demonstrationen durch das VGH, hatte die Kemptener Polizei angekündigt, mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei mit einem Großaufgebot in der Stadt präsent zu sein und die Einhaltung der Corona-Auflagen zu kontrollieren. Am Samstagvormittag wiesen die Polizisten mit Lautsprecherdurchsagen auf die Maskenpflicht und das Verbot der Kundgebung hin, wie die Allgäuer Zeitung berichtete.
Trotzdem mussten die Beamten gegen 12 Uhr die ersten Maskenverweigerer abführen, an der Basilika St. Lorenz versammelten sich immer mehr Demonstranten, die scheinbar versuchten, auf den Marktplatz zu gelangen. Die Stimmung heizte sich immer weiter auf, weitere Menschen wurden abgeführt, Platzverweise wurden verteilt. Immer wieder gab es Geschrei unter den Demonstrierenden.
Polizei räumt zwei Plätze in Kempten
Gegen 13 Uhr begann die Polizei dann mit der schrittweisen Räumung des Hildegard- und Residenzplatzes. Wochenmarkt-Händler räumten ihre Stände. Auch an äußeren Kontrollstellen lieferten sich einzelne Demonstranten Wortgefechte mit der Polizei, doch laut Allgäuer Zeitung griffen die Beamten konsequent durch und ließen auch kleinere Banner nicht zu.
Angedacht war laut der Allgäuer Zeitung ursprünglich ein Demonstrationszug durch die Stadt und eine anschließende Kundgebung. Zuvor hatte bereits die Stadt Kempten die Großdemo mit rund 8000 Teilnehmern verboten, woraufhin die Bewegung zwei Eilanträge beim Verwaltungsgericht in Augsburg einreichten. Dieses gab der Stadt am Donnerstag nur teilweise Recht: Der Demonstrationszug blieb verboten, eine Versammlung von nicht mehr als 200 Demonstranten an einem festen Ort ließ das Verwaltungsgericht aber zu.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte beide Querdenker-Veranstaltungen verboten
Beide Seiten legten Beschwerde beim VGH ein - mit dem Ergebnis, dass am heutigen Samstag keinerlei Veranstaltungen stattfinden dürfen. Trotzdem riefen Allgäuer Querdenker über den Kurznachrichtendienst Telegram dazu auf, nach Kempten zu kommen und dort "Spaziergänge" und "spontane Treffen" zu machen. (AZ)
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