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Prozess um Hungertod Sarahs: Mutter der verhungerten Sarah sei "emotional nicht betroffen" gewesen

Prozess um Hungertod Sarahs

Mutter der verhungerten Sarah sei "emotional nicht betroffen" gewesen

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    Das Foto zeigt den Vater und die kleine Sarah. Die Mutter der verhungerten Sarah aus Thalmässing steht von Montag an vor Gericht.
    Das Foto zeigt den Vater und die kleine Sarah. Die Mutter der verhungerten Sarah aus Thalmässing steht von Montag an vor Gericht. Foto: dpa

    Vor dem Nürnberger Schwurgericht hat am Montag der Prozess um den Hungertod der dreijährigen Sarah aus dem fränkischen Thalmässing begonnen. Vor Gericht steht die 27 Jahre alte Mutter des Mädchens. Weil die Frau an einer schweren Krebskrankung leidet, beginnt der Prozess jetzt erst. Sie werde sich nicht äußern, ließ sie am Montag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth über ihre Anwältin mitteilen.

    Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft noch einmal den Leidensweg des Mädchens nachgezeichnet, das im August 2009 starb: Ausgehungert, ungewaschen und verkrüppelt kam die drei Jahre alte Sarah aus Thalmässing ins Krankenhaus, wo die Mediziner sie nicht mehr retten konnten. Die Frau sitzt derzeit in der JVA Aichach in Untersuchungshaft. An den Verhandlungstagen wird sie im Gerichtssaal von einer Krankenschwester betreut.

    Ein Polizeibeamter, der damals mit den Ermittlungen befasst war, sagte am Montag vor Gericht aus, die Mutter habe bei den ersten Vernehmungen den Eindruck gemacht, als hätte sie der Tod ihrer Tochter "emotional nicht betroffen".  Die Angeklagte habe in den Vernehmungen auch ihre angeschlagene Gesundheit als Erklärungsversuch angeführt, warum sie ihre Tochter vernachlässigt habe, berichtete der Zeuge weiter. So habe die stark übergewichtige Frau damals innerhalb weniger Wochen 50 Kilogramm an Gewicht verloren.

    Wie der Verteidiger am Rande der Verhandlung mitteilte, leidet die 27-Jährige an Unterleibskrebs. Sie habe eine Chemotherapie abgelehnt und habe nur noch eine geringe Lebenserwartung. Wegen ihrer schwachen Konstitution darf die Verhandlung nicht länger als zwei Stunden pro Tag dauern. Die Frau war zuletzt in einer Einrichtung zur Sterbebegleitung untergebracht.

    Sarah war am 10. August 2009 in einer Nürnberger Klinik bis auf das Skelett abgemagert und ausgetrocknet an den Folgen ihrer Mangel- und Unterernährung gestorben. Die Eltern sollen schon Monate zuvor aufgehört haben, sich um das Kind zu kümmern. In seiner Verzweiflung hatte das Mädchen sogar den Zellstoff seiner Windeln gegessen.

    In einem ersten Prozess war der heute 31 Jahre alter Vater des Mädchens wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.  Das Verfahren gegen die Mutter war im Oktober 2010 wegen ihrer Erkrankung vorläufig eingestellt worden. Doch nach medizinischen Untersuchungen kam das Gericht zu der Einschätzung, dass eine Verhandlung mit ihr möglich ist. Seit Anfang März sitzt die 27-Jährige in Untersuchungshaft.

    Inzwischen soll sich der Zustand der 27-Jährigen aber nach Auffassung eines Gerichtsgutachters so weit gebessert haben, dass sie zumindest eingeschränkt verhandlungsfähig ist.

    Der Prozess wird nach Auskunft des Gerichts am kommenden Freitag fortgesetzt. Dann sollen erneut Polizeibeamte als Zeugen vernommen werden. Im Juni soll das Urteil fallen.dapd/dpa

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