Die Verteidiger des Angeklagten, Stefan Mittelbach aus Augsburg und Peter Witting aus München, hatten vergeblich die Haftentlassung ihres Mandanten gefordert. Es gibt nahezu täglich neue Informationen, eine sachgerechte Verteidigung ist so nicht möglich, sagte Witting.
Und tatsächlich prägen Pannen dieses Verfahren. Erst kurz vor Prozessbeginn wurden neue Genspuren in der Wohnung der Ermordeten gefunden. Sie sind, wie berichtet, identisch mit DNA-Spuren im 26 Jahre zurückliegenden Mordfall der zehnjährigen Ursula Herrmann am Ammersee. Die Herkunft dieser Spuren ist nicht geklärt. Sie gehören weder zu Einsatzkräften, Mitarbeitern der Gerichtsmedizin noch zu bisher überprüften Personen aus dem Umfeld der Millionärin.
Gestern gab es eine neue Überraschung: Handytelefonate, die Charlotte Böhringer bis kurz vor ihrem Tod geführt hatte, waren bei den Ermittlungen fälschlich einer deutschen Vorwahl zugeordnet worden. Die Gespräche gingen aber in die Schweiz. Ein grober Schnitzer. Denn zu den letzten Anrufen gehörte die Telefonnummer eines Schweizer Ex-Liebhabers der Millionärin. Die Ermittler waren davon ausgegangen, dass Charlotte Böhringer und der Arzt keinen Kontakt mehr hatten. Von einer Speichelprobe wurde daher abgesehen.
Das wird nun nachgeholt. Zwei Schweizer Bekannte von Böhringer haben offenbar bereits einem Gentest zugestimmt. Im Laufe des Prozesses wird auch eine Schweizer Freundin der Millionärin als Zeugin gehört. Dann wird sich zeigen, ob die Spur an einem Kommodengriff und an einem benutzten Glas in der Böhringer-Wohnung einem der Schweizer zuzuordnen sind. Laut Anklage soll Benedikt T. seine Tante vor genau einem Jahr mit einem schweren scharfkantigen Gegenstand erschlagen haben.
Ob tatsächlich eine Verbindung zwischen dem Parkhaus-Mord und dem Fall der 1981 entführten, in einer Kiste erstickten Ursula Herrmann besteht, werde in der Beweisaufnahme zu klären sein, so Vorsitzender Richter Götzl.