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Prozess in Würzburg: Fake News: Flüchtling verklagt Facebook - und unterliegt

Prozess in Würzburg

Fake News: Flüchtling verklagt Facebook - und unterliegt

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    Unterlagen gegen Facebook: Anas Modamani und sein Anwalt Chan-jo Jun. Das Foto stammt von eine Verhandlung im Februar.
    Unterlagen gegen Facebook: Anas Modamani und sein Anwalt Chan-jo Jun. Das Foto stammt von eine Verhandlung im Februar. Foto: Jens Büttner, dpa

    Seit Herbst 2015 ist der syrische Flüchtling Anas Modamani in Deutschland. Und seither hat er wohl mehr erlebt, als ihm lieb sein dürfte: Erst das Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, das ihn bekannt machte, dann kursierten plötzlich Fotomontagen auf Facebook, die

    Zumindest den ersten Teil des Prozesses hat der 19-Jährige verloren. Das Landgericht Würzburg lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Facebook ab. Damit muss das soziale Netzwerk auf seinen Seiten weiterhin nicht aktiv nach Verleumdungen und Lügen über Modamani suchen, sondern erst handeln, wenn es rechtswidrige Inhalte gemeldet bekommt. Doch zurücklehnen kann sich das Unternehmen deswegen nicht.

    Modamanis Anwalt Chan-jo Jun zeigte sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht. Das dürfe nicht der Weg sein, den man jedem Opfer von Verleumdung zumutet. Er sieht nun die Politik gefordert, Facebook & Co. per Gesetz zu mehr Engagement gegen Rechtsverstöße zu verpflichten. „Wir müssen erreichen, dass Facebook von sich aus rechtswidrige Inhalte löscht.“

    Muss Facebook aktiv nach Falschmeldungen suchen?

    Die Erste Zivilkammer des Landgerichts Würzburg war zwar überzeugt, dass Modamani auf Facebook verleumdet wird; allerdings, begründete der Vorsitzende Richter Volkmar Seipel, habe Facebook die falschen Anschuldigungen weder „behauptet“ noch „verbreitet“ und sich diese Fake News auch nicht „zu eigen gemacht“. Bei den Diffamierungen handle es sich um „fremde Inhalte der Nutzer des Portals“.

    Im Kern ging es in Würzburg um die Frage, ob Facebook aktiv nach solchen verleumderischen Falschmeldungen suchen muss. Bei einer „schweren Persönlichkeitsverletzung“ erscheine ein „erhöhter Suchaufwand“ grundsätzlich gerechtfertigt, erklärte das Gericht. Der Bundesgerichtshof habe eine solche Verpflichtung aber nur dann bejaht, „wenn diese technisch ohne zu großen Aufwand realisierbar und damit zumutbar ist“. Das

    Facebook hat einen wichtigen Erfolg errungen

    Ob Modamani ein Hauptsacheverfahren anstrebt, ist unklar. Der 19-Jährige, der in Berlin lebt, konnte am Dienstag nicht nach Würzburg kommen. Er musste arbeiten – und war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Sein Anwalt Chan-jo Jun fordert seit geraumer Zeit ein Gesetz, das Unternehmen wie Facebook verpflichtet, deutsches Recht einzuhalten und sich nicht hinter eigenen „Gemeinschaftsstandards“ zu verstecken.

    Eindeutig rechtswidrige Inhalte sollten nach einer Meldung innerhalb von 24 Stunden von den Plattform-Betreibern dauerhaft entfernt werden. Verstöße müssten mit hohen Bußgeldern sanktioniert werden. In einem weiteren Verfahren will der Anwalt Modamani aber nicht mehr vertreten. Zum einen hätten ihm „persönliche Angriffe und wahrheitswidrige Behauptungen“ seitens Facebook zugesetzt. Darüber hinaus hatte ein anonymer Anrufer dem Juristen gedroht, er werde ihn und seine Familie umbringen, wenn er den Kampf gegen Facebook nicht beende.

    Juristisch hat Facebook nur einen ersten Erfolg errungen. Denkbar ist auch, dass andere Gerichte sich mit weiteren Klagen befassen müssen. Facebook würde solche Auseinandersetzungen gern vermeiden, wie eine erste Reaktion deutlich macht. Man freue sich, dass die Kammer die Ansicht teile, „dass die eingeleiteten rechtlichen Schritte hier nicht der effektivste Weg zur Lösung der Situation waren“, sagte ein Sprecher. Inhalte, die von Modamanis Rechtsvertretern „korrekt“ gemeldet würden, werde man weiter blockieren. mit dpa, afp

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