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Prozess in Würzburg: 71-Jähriger schoss Nachbarn in den Rücken

Prozess in Würzburg

71-Jähriger schoss Nachbarn in den Rücken

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    Ein 71-Jähriger soll seinem Nachbarn in den Rücken geschossen haben.
    Ein 71-Jähriger soll seinem Nachbarn in den Rücken geschossen haben. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Nach vier Verhandlungstagen ist die Erleichterung groß am Landgericht Würzburg: Im Prozess gegen den 71-jährigen Bruno G. geht es nicht mehr darum, ob der Angeklagte aus Wolkshausen (Landkreis

    In Würzburg ist das eine Premiere, auch wenn Auftritte vor Gericht für Thomas Wippel seit Jahren zum Geschäft gehören. Wippel ist einer von sechs Experten in Bayern. Der Mann aus dem Landkreis Augsburg tippt alles, was er vor

    Das Opfer ist querschnittsgelähmt

    G. ist ebenso Landwirt wie das Opfer, das ebenfalls in Wolkshausen mit seinen rund 300 Einwohnern lebt, nur eben auf der anderen Straßenseite. Beide kennen sich von Kindesbeinen an. Aber im Ort seien seit 15 Jahren alle dem aggressiven Angeklagten aus dem Weg gegangen, sagt Edmund Ö. im Zeugenstand. Beim Feuerwehrfest im Nachbarort Euerhausen stand er am 9. Juni 2018 mitten in einer Gruppe von Menschen und verfolgte einen Schlepperwettbewerb. G. sei plötzlich dicht hinter ihm gewesen. Ö. hörte einen Schuss, sank zu Boden.

    Der Rettungshubschrauber brachte ihn in die Klinik: „Als ich aufwachte, hat man mir gleich gesagt: Ich bleibe querschnittsgelähmt!“ Edmund Ö. macht keinen Hehl aus dem Frust darüber. Er sitzt jetzt mit 56 Jahren im Rollstuhl. Als sei die Lähmung nicht schlimm genug, türmen sich vor ihm bürokratische Hürden auf, wenn er etwa wieder selbst Auto fahren oder sein Haus behindertengerecht umbauen will. Da wird er auf den Tag vertröstet, an dem ein Urteil feststeht. Derzeit plant das Gericht bis in den Juni hinein.

    "Warum darf so einer eine Waffe haben?"

    Zornig fragt er das Gericht: „Warum darf so einer eine Waffe haben?“ Tatsächlich stellte sich bei den Ermittlungen heraus: Als Sammler besaß G. legal eine Pistole, die spurlos verschwunden ist. Das Landratsamt hatte ihn 2018 überprüft und nichts beanstandet. Dabei wusste die Behörde schon damals, dass G. die Frau des Nachbarn auf offener Straße angegriffen hatte. „Er schrie manchmal herüber,“ habe mit Erschießen, Erstechen, Erschlagen gedroht.

    Dann seien den Worten Taten gefolgt: 2015 unterhielt sie sich vor ihrem Haus mit einer Nachbarin, als Bruno G. mit dem Auto kam. Er sei ausgestiegen und habe gerufen: „Jetzt kriege ich dich.“ Dann habe er sie gewürgt. Schließlich habe er der Nachbarin gedroht: „Du hältst den Mund!“ und sei seelenruhig in sein Haus gegangen. Als die Polizei kam, habe er gesagt: „Ich habe nichts gemacht.“

    2016 wollte Amtsrichter Thomas Behl den Angeklagten – der damals noch gut hörte – hinter Gitter bringen. Doch gegen die achtmonatige Haftstrafe ohne Bewährung legte G. Berufung ein. Die Uhr tickte bereits für die Berufungsverhandlung im Juli 2018, als die Situation eskalierte. Der Angeklagte habe plötzlich mit Steinen nach ihrem Mann geworfen und geschrien: „Ich muss das jetzt selbst in die Hand nehmen.“

    Beim Feuerwehrfest sei er plötzlich wieder vor ihr gestanden. „Er stierte mich an und grinste“, erinnert sie sich. Kurz darauf habe sie ihn hinter ihrem Mann auftauchen sehen, die Waffe erkannt, den Schuss gehört. G. sei ihr entgegengekommen: „Der hätte nur noch mal abdrücken müssen, dann hätte er mich auch noch gehabt,“ sagt sie. Aber „er schlenderte einfach weg“.

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