Einem wiederholt vorbestraften Sexualstraftäter droht nun wegen Missbrauchs einer Vierjährigen in einem Schlauchboot die Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte schwieg am Montag vor dem Münchner Landgericht zum Schuldvorwurf.
Er war in erster Instanz von einer anderen Strafkammer zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob dieses Urteil auf. Die Staatsanwaltschaft hatte erfolglos eine Sicherungsverwahrung beantragt und war daher in Revision gegangen.
Der Mann hatte sich von der Vierjährigen am Geschlechtsteil berühren lassen
Der Angeklagte war im Mai 2011 mit dem Kind auf einen See hinaus gepaddelt, hatte seine Badehose heruntergezogen und sich von der Vierjährigen am Geschlechtsteil berühren lassen.
Wegen solcher Übergriffe, oft ebenfalls im Schlauchboot, ist der 66-Jährige seit 1976 bereits siebenmal bestraft worden. Zuletzt wurde er zweimal wegen Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht verurteilt, unter der er seit 2004 stand.
Mutter hatte der Bootsfahrt zunächst zugestimmt
Im jüngsten Fall hatte die Mutter des kleinen Mädchens deren Teilnahme an der Schlauchbootfahrt mit dem seriös wirkenden älteren Mann zunächst zugestimmt, weil er in Begleitung einer Frau war.
Als diese aus dem Boot ausstieg und der Angeklagte mit dem Kind weiter hinaus paddelte, als die Mutter angenommen hatte, schwamm sie hinterher und verhinderte weitere Übergriffe. Der Prozess ist auf fünf Tage angesetzt. dpa/lby