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Prozess in München: Tochter bei Unfall auf A8 gestorben - Gericht macht Eltern keine Hoffnung

Prozess in München

Tochter bei Unfall auf A8 gestorben - Gericht macht Eltern keine Hoffnung

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    An dieser Stelle an der Autobahn A8 nahe Dasing ist eine junge Frau in der Nacht zum Sonntag mit ihrem Auto tödlich verunglückt.
    An dieser Stelle an der Autobahn A8 nahe Dasing ist eine junge Frau in der Nacht zum Sonntag mit ihrem Auto tödlich verunglückt. Foto: Jörg Heinzle (Archiv)

    Ihre Tochter verunglückte auf der Autobahn, aber Polizisten fanden zunächst das Wrack mit der Sterbenden nicht: Die Klage der Eltern der 24-Jährigen gegen den Freistaat hat wenig Aussicht auf Erfolg; die Richter am Oberlandesgericht (OLG) München machten den Eltern am Donnerstag keine Hoffnung. Sie sahen keine Pflichtverletzung der Polizeibeamten und bestätigten damit das vorangegangene Urteil des Landgerichts Augsburg. Das endgültige Urteil will das OLG am 5. April verkünden.

    Die Polizei konnte das Wrack nicht finden

    Im Juli 2015 war die 24-Jährige mit ihrem Auto bei Dasing (Landkreis Aichach-Friedberg) von der Autobahn abgekommen. Eine Zeuge hatte den Polizeinotruf gerufen und den Vorfall gemeldet. Der zuständige Beamte in der Einsatzzentrale schickte eine Streife auf die Autobahn und ließ den Zeugen weiterfahren. Feuerwehr und Polizisten suchten den Autobahnabschnitt ab, fanden aber das Wrack nicht. Ein Grund: Laut OLG flog das Auto wegen der hohen Geschwindigkeit über einen Wildschutzzaun und verursachte damit keine sichtbaren Schäden. 

    Erst acht Stunden später entdeckte ein Spaziergänger das Auto neben der Autobahn an einer Unterführung - nach Einschätzung der Richter ein von der Autobahn her schwer einzusehender Bereich. Da war die junge Frau bereits tot.

    Die Eltern werfen der Polizei schwere Fehler vor

    Der Vorwurf der Eltern: Hätte der Polizist in der Einsatzzentrale den Zeugen nicht weiterfahren lassen, hätte ihre Tochter mit dessen Hilfe in der Nacht schneller gefunden und gerettet werden können. Die Augsburger und auch die Münchner Richter sahen das anders. Der Polizist habe den Zeugen zu Recht weiterfahren lassen. Denn die Aussage des Anrufers habe darauf schließen lassen, dass die Einsatzkräfte das Unfallauto abseits der Fahrbahn sofort sehen würden, sagte der Vorsitzende Richter am OLG. Für den Polizisten sei die Situation vor Ort nicht vorhersehbar gewesen.

    Für den Vater des Opfers war diese Einschätzung nicht nachvollziehbar. Er wünschte sich, dass die Polizei ihren Fehler eingestehe, sagte er am Donnerstag. (dpa/lby)

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