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Prozess in München: Mann gesteht Axtmord an Nachbarin

Prozess in München

Mann gesteht Axtmord an Nachbarin

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    Weil er seine 77 Jahre alte Nachbarin ermordet haben soll, muss sich ein 64-Jähriger ab Montag vor Gericht verantworten.
    Weil er seine 77 Jahre alte Nachbarin ermordet haben soll, muss sich ein 64-Jähriger ab Montag vor Gericht verantworten. Foto: Sven Hoppe, dpa (Archiv)

    Ein 64-Jähriger hat vor Gericht gestanden, seine Nachbarin willkürlich mit einer Axt und einem Messer ermordet zu haben. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht München II am Montag gab er zu, die 77-Jährige Anfang Mai 2018 zufällig als Opfer ausgewählt zu haben. Ohne besonderen Grund habe er sie hinterrücks mit der Axt angegriffen, als sie ihre Wohnung in Germering verließ.

    Anschließend habe er sie ins Innere der Wohnung gezogen und sie mit einem weiteren Hieb, einem Seil um den Hals und einem Messer traktiert. Das Opfer starb noch am Tatort an den Verletzungen. Danach rief der Angeklagte die Polizei und ließ sich festnehmen. Er wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

    Mann kann kein Motiv für den Mord mit einer Axt nennen

    Auf die Frage des Richters nach dem Motiv antwortete der 64-Jährige, der laut Staatsanwaltschaft an einer Persönlichkeitsstörung leidet: "Das weiß ich auch nicht." Er habe in der Nacht schlecht geschlafen, am Tag der Tat sei er gehetzt gewesen und habe "Wut auf die Welt" verspürt. Daraufhin habe er sich entschlossen, die nächste Person umzubringen, die ihm begegnet.

    Im Jahr 2013 hatte er einen Schlaganfall erlitten und seitdem nach eigenen Angaben immer wieder Fantasien verspürt, "Amok zu laufen" und Menschen zu töten. Auch heute noch kämen ihm Gedanken dieser Art. "Jetzt in die Freiheit zu kommen, das wäre mir nicht geheuer", sagte er. 2014 zog er in einer Bankfiliale ein Messer, laut eigener  Aussage ebenfalls, um seine Wut abzureagieren und "Terrorist zu spielen". Daraufhin wurde er erstmals in eine forensische Psychiatrie eingewiesen.

    Die Staatsanwaltschaft kündigte an, neben einer Haftstrafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu fordern. Bis Ende der Woche sind vier Verhandlungstage anberaumt. (dpa, lby)

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