Dies teilte der Anwalt des 41-Jährigen am Freitag am Rande der Verhandlung beim Münchner Landgericht mit.
Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte, der im Januar 2012 unter elektronischer Überwachung mit einer Fußfessel aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden war, soll im April in der Wohnung einer Bekannten deren Tochter missbraucht haben. Sein Schweigen an bisher fünf Sitzungstagen begründet der 41-Jährige mit der Teilnahme eines nach seiner Meinung befangenen Psychiaters an dem Prozess. Er hat den Sachverständigen, der ihn schon in einem früheren Verfahren begutachtete, vergeblich abgelehnt.
Nach Angaben eines weiteren Psychiaters hat der Angeklagte nach seiner Entlassung täglich gut ein Gramm Cannabis konsumiert. Er benötige eine Sucht- und Sexualtherapie, sei aber zu letzterer nicht bereit. Beim Gutachten des Sachverständigen über die sexuelle Entwicklung des Angeklagten wurde auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Prozess dauert an.