Am hutigen Mittwoch verhandelt das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz darüber, ob der Mann die Kosten für Hundenahrung und Tierarzt übernehmen muss.
Fast 7000 Euro Streitwert
Das Paar hatte 2009 den Hund Wotan und im 2010 die Hündin Cora gekauft. Im April 2011 warf Cora die Welpen Cesar und Lady. Wenig später trennte sich das Paar. Die vier Hunde blieben bei der Frau. Sie versorgte die Tiere auf eigene Kosten. Dieses Geld - monatlich bis zu 105 Euro je Hund sowie Tierarztkosten - will sie nun von ihrem Ex haben, und zwar für die Vergangenheit und die Zukunft. Der Streitwert wurde auf 6919 Euro festgesetzt.
Grundlage ist laut Klägerin eine mündliche Vereinbarung. Der Mann habe bei der Trennung zugesagt, sich weiter an den Kosten zu beteiligen und mit den Trennungshunden Gassi zu gehen. Der Mann weist dies zurück. Es habe nie eine solche Vereinbarung gegeben, zudem habe ihm die Klägerin gar nicht erlaubt, mit den Hunden spazieren zu gehen. Das Landgericht München hatte die Klage abgewiesen. Es war von der Vereinbarung nicht überzeugt. dpa