Das Münchner Amtsgericht sprach der Autokäuferin nun gut 3000 Euro Schadenersatz zu. Mit dem zusätzlichen Namen im Kfz-Brief sei der Wagen nicht "fabrikneu" und verliere an Wert, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 242 C 17305/14).
Die Frau aus Schwabhausen (Landkreis Dachau) hatte bei dem Autohaus im Juni 2011 für ein neues Auto einen Preis von knapp 14 000 Euro vereinbart und dieses als Leasingwagen gefahren, um es nach drei Jahren für gut 8700 Euro zu kaufen. Dabei kam heraus, dass das Fahrzeug seinerzeit nicht auf die Frau, sondern auf einen anderen Namen erstzugelassen worden war. Denn bei der Übergabe des Wagens hatte die Frau einen Fahrzeugschein mit ihrem Namen erhalten, der Kfz-Brief war die gesamte Zeit beim
Dieses räumte ein, es habe sich um einen internen Fehler gehandelt. Das Gericht kam zu dem Schluss, das Fahrzeug sei mangelhaft im Sinn des Gesetzes, da es sich nicht wie vereinbart um ein fabrikneues Fahrzeug gehandelt habe. Den Wertverlust durch die Eintragung auf eine andere Person ließ das Gericht durch einen Sachverständigen ermitteln. Er kam auf einen Betrag von exakt 3145,80 Euro. dpa/lby