Im Prozess gegen die Ehefrau eines verurteilten Kämpfers der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat das Oberlandesgericht München die Angeklagte zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die heute 32 Jahre alte Frau sich zwischen März 2016 und August 2017 gemeinsam mit ihrem Mann in Syrien und im Irak unter anderem der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Kriegsvölkerrecht schuldig gemacht hatte.
Frau lebte in Syrien und im Irak in Wohnungen der Terrormiliz
Demnach lebte die deutsche Staatsangehörige dort mit ihrem nach islamischem Ritus angetrauten Ehemann und später auch mit ihrem ersten Sohn mehrfach in von der Terrormiliz verwalteten Wohnungen. Dort hatte die 32-Jährige nach Auffassung des Gerichts auch jederzeit Zugang zu Kriegswaffen und hielt ihrem Mann zuhause den Rücken für seine uneingeschränkte Einsatzbereitschaft für den IS frei.
Beide hätten sich nach Einschätzung des vorsitzenden Richters eindeutig zu der Terrormiliz bekannt: In der gemeinsamen Wohnung im Irak habe sogar eine IS-Flagge an der Wand gehangen. Im Laufe des Prozesses hatte die Angeklagte die Vorwürfe gestanden.
Angeklagte konvertierte zum Islam und radikalisierte sich
Den Grund der salafistischen Radikalisierung der 32-Jährigen sah der Richter in ihrer emotional instabilen Persönlichkeit. Durch schwierige Verhältnisse in ihrem persönlichen Umfeld habe es ihr an Anerkennung und einer starken eigenen Identität gefehlt. Nach ihrer Konversion zum Islam 2009 habe sie sich zunehmend radikalisiert.
2013 reiste die heute 32-Jährige erstmalig nach Syrien, um im Herrschaftsgebiet des IS zu leben. Als ihr erster Ehemann, ein mutmaßlicher IS-Kämpfer, Anfang 2014 dort ums Leben kam, kehrte sie zunächst nach Deutschland zurück. Zwei Jahre später verließ sie die Bundesrepublik dann erneut, um mit ihrem zweiten Ehemann über Syrien in den Irak zu gelangen. Durch die Zugehörigkeit zum IS habe sie sich Halt und eine bessere Lebenssituation erhofft, so der Richter.
Einen Teil der drei Jahre Gefängnis hat sie bereits abgesessen
Das Gericht entschied, eine mehrmonatige Inhaftierung der Frau im Irak vor ihrer Rückkehr nach Deutschland im April 2018 und eine rund einmonatige Untersuchungshaft in Deutschland in das Strafmaß einzubeziehen. Somit gilt der Großteil der dreijährigen Freiheitsstrafe als bereits abgesessen.
Wenn das Urteil rechtskräftig sei, müsse dann darüber entschieden werden, ob der Rest der Strafe von knapp einem Jahr für die 32-Jährige zur Bewährung ausgesetzt werde, sagte ein Gerichtssprecher. Das hänge vor allem davon ab, ob die Frau dann als rückfallgefährdet gelte. (dpa)
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