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Prozess in München: 340 Euro für falsches Parken: Abschlepp-Praktik ist nicht strafbar

Prozess in München

340 Euro für falsches Parken: Abschlepp-Praktik ist nicht strafbar

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    Das Unternehmen verlangt bis zu 340 Euro für die Freigabe der Fahrzeuge. 
    Das Unternehmen verlangt bis zu 340 Euro für die Freigabe der Fahrzeuge.  Foto: Bernhard Weizenegger, Symbolfoto

    Die umstrittenen Abschlepp-Praktiken der bundesweit agierenden Firma Parkräume KG sind nicht strafbar. Das Münchner Landgericht sprach am Mittwoch den Unternehmenschef auf Antrag der Verteidigung vom Vorwurf der versuchten und vollendeten Erpressung in insgesamt 29 Fällen frei. Die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte, kündigte Revision an. Damit wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen müssen. 

    Das Unternehmen entfernt im Auftrag von Privatfirmen die unberechtigt auf deren Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge gegen Abtretung des Anspruchs auf die Abschleppkosten. Nach eigenen Angaben hält die Parkräume KG bundesweit rund 3000 Grundstücke frei von Falschparkern. Diese bekommen ihre Gefährte erst nach Zahlung einer aufgeschlüsselten Rechnung zurück. Das Unternehmen verlangt bis zu 340 Euro für die Freigabe der

    Die Strafkammer sah nach 14 Verhandlungstagen und der Vernehmung von mehr als 100 Zeugen in keinem Fall den Nachweis der Erpressung erbracht. Die Höhe angemessener Abschleppkosten habe das Strafgericht nicht festzulegen. Maßgeblich sei, ob der Angeklagte vorsätzlich einen so überhöhten Betrag verlangt habe, dass die Schwelle der Strafbarkeit überschritten sei. Dies habe die Beweisaufnahme nicht ergeben. Die Vorsitzende Richterin betonte, das Urteil sei kein Freibrief für die Praktiken des Angeklagten. Nur hinsichtlich der konkreten Anklagevorwürfe sei der Schuldnachweis nicht erbracht. dpa/lby

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