Im Prozess um den Tod eines Partygastes durch K.O.-Tropfen ist das Urteil gefallen: Das Landgericht Bamberg hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung und
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 26-Jährige im Dezember 2014 flüssiges Ecstasy auf eine Party mitgebracht hatte. Er habe zwar niemanden töten wollen, hätte allerdings die Lebensgefahr erkennen müssen, die von dem Konsum der hoch dosierten Droge ausging, hieß es vom
Tod durch K.O.-Tropfen: Vier Jahre Haft und Drogenentzug
Das sind K.-O.-Tropfen
Was sind K.O.-Tropfen? Ein Auszug aus der Infobroschüre "K.O.-Tropfen – Tipps und Hinweise, die dich schützen können" des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen.
"K.-o.-Tropfen sind Drogen, die heimlich verabreicht werden, um jemanden handlungsunfähig, hilflos oder willenlos zu machen. Dazu werden Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder Partydrogen (GHB/GBL) eingesetzt...
... Das Gefährliche: K.-o.-Tropfen sind farb- und geruchlos. Vermischt mit einem Getränk kannst du die Tropfen noch nicht mal schmecken.
K.-o.-Tropfen werden insbesondere in Diskotheken, Lokalen oder auf Partys in die Getränke gemischt. Und auch Bekannte können Täter sein!
Wenn die Betroffenen willenlos oder bewusstlos sind, werden sie oft vergewaltigt oder ausgeraubt. Wichtig: Die Gefahr betrifft nicht nur Frauen, auch Männer können k. o. gehen!"
Zwei 24 und 27 Jahre alte Männer hatten auf der Party davon getrunken - der 27-Jährige starb an Heiligabend im Krankenhaus, der andere Gast konnte gerettet werden. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten vier Jahre und drei Monate Haft beantragt, die Verteidigung hatte auf drei Jahre und sechs Monate plädiert. Für den stationären Drogenentzug sind zwei Jahre angesetzt. Nach Abschluss könnte der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Verteidiger hatte vor der Urteilsverkündung eine Erklärung seines Mandanten vorgelesen, in der dieser zugab, eine Plastikflasche mit der gefährlichen Substanz zu der Party mitgebracht zu haben. Laut Zeugen soll der Mann die Flasche auf dem Wohnzimmertisch abgestellt und vor deren Inhalt gewarnt haben.
Der Fall war erstmals im Winter 2015 verhandelt worden. Damals wurde der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft war jedoch mit einer Revision beim Bundesgerichtshof erfolgreich. dpa