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Prozess in Augsburg: Ursula Herrmann: Radio-Melodie im Mittelpunkt

Prozess in Augsburg

Ursula Herrmann: Radio-Melodie im Mittelpunkt

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    Ursula-Herrmann-Prozess
    Ursula-Herrmann-Prozess

    Eine Erkennungsmelodie des Hörfunksenders Bayern 3 stand am Donnerstag im Mittelpunkt des Prozesses um die Entführung von Ursula Herrmann. Ehemalige Techniker des Senders sagten als Zeugen vor dem Landgericht Augsburg, dass seit der Einführung dieser Melodie in den 1970er Jahren unterschiedliche Versionen gesendet wurden.

    Man habe mehrmals die Tonstruktur des Signals verändert, bis es auf den Geschmack der Zuhörer eingestellt war. Das B3-Signal war Bestandteil der Erpresseranrufe bei Ursulas Eltern. Sie sollen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mit dem Tonbandgerät des Angeklagten gemacht worden sein, der 1981 das Mädchen entführt haben soll.

    Ein 59-Jähriger steht mit seiner Frau wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge vor Gericht. Beide bestreiten die Tat. Die zehnjährige Ursula war vor 28 Jahren bei Eching am Ammersee entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt worden.

    Das Mädchen war Stunden später erstickt und erst 19 Tage später gefunden worden. In dieser Zeit waren bei Ursulas Eltern Erpresserbriefe mit Lösegeldforderungen von umgerechnet einer Million Euro eingegangen. Erpresseranrufe sollten diese Forderung bekräftigen. Es handelte sich um "Schweige-Anrufe", die lediglich von dem BR-Verkehrsfunksignal unterbrochen waren.

    Das Tonbandgerät, mit dem diese Anrufe gefertigt worden sein sollen, gilt der Anklage als Hauptindiz für die Täterschaft des Beschuldigten. Gutachter hatten herausgefunden, dass das 2007 beim Angeklagten beschlagnahmte Gerät wahrscheinlich für die Erpresseranrufe verwendet worden ist. Der Angeklagte will das Gerät jedoch erst 2007 auf einem Flohmarkt gekauft haben.

    Die Verteidigung zweifelt das Tonband-Gutachten nach wie vor an und will alles versuchen, um Zuordnungen zu dem Tonbandgerät infrage zu stellen. Durch die Aussagen der ehemaligen BR-Mitarbeiter, wonach das mit digitalen Bausteinen erzeugte Signal zur Wiedererkennung der Verkehrsfunknachrichten mehrmals modifiziert wurde, sieht sich die Verteidigung in ihren Zweifeln bestätigt.

    Das Signal für sich habe keine große Beweiskraft. Die dem Gerät des Angeklagten zugeordneten Geräusche und Ton-Dämpfung bei dem Signal in den Erpresseranrufen könnten auch von anderen Tonbandgeräten stammen. dpa

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