Der Boxer-Labrador-Mischling hatte eine Spaziergängerin in den Oberarm gebissen. Der verletzten Frau wurden vom Gericht 2000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen – die Hundehalterin muss für den entstandenen Schaden aufkommen.
Sind Therapiehunde Nutztiere?
Bei dem Prozess am Augsburger Amtsgericht ging es vor allem um die Frage, ob der Mischling, der als Therapiehund für den psychisch kranken Sohn der Frau eingesetzt wird, ein Nutztier ist oder nicht. Denn wenn ein
Therapiehunde aber sind laut Gericht keine Nutztiere – ihre Besitzer müssen also auf jeden Fall für Schäden haften, die durch die Hunde entstanden sind. Unter diese Bezeichnung fallen nur Tiere, die ihre Besitzer für ihren Beruf brauchen, also zum Beispiel Hunde von Förstern. Auch Blindenhunde gehören zu dieser Gruppe, falls ihr Besitzer auf sie angewiesen ist.
Sollte die Halterin keine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abgeschlossen haben, muss sie selbst das Schmerzensgeld und die Behandlung des Bisses bezahlen. az