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Prozess in Augsburg: Milde Strafen für die Inhofer-Chefs

Prozess in Augsburg

Milde Strafen für die Inhofer-Chefs

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    Im Inhofer-Prozess ist am Mittwoch ein Urteil gefallen.
    Im Inhofer-Prozess ist am Mittwoch ein Urteil gefallen. Foto: Ulrich Wagner

    Die Chefs des Sendener Möbelhauses Inhofer sind in ihrem Strafprozess mit einem blauen Auge davongekommen. Keiner aus der Führungsetage muss ins Gefängnis. August, Edgar und Karl Inhofer sowie Peter Schorr waren seit Ende Juli wegen des Hinterziehens von Sozialabgaben und Steuern vor Gericht gestanden. Am Mittwochmorgen hat die 10. Kammer des Landgerichts Augsburg milde Strafen verhängt. Die höchste Strafe erhielt der operative Möbelhaus-Geschäftsführer Edgar Inhofer, 50: Ein Jahr und zehn Monate zur Bewährung. Er muss damit für die kommenden fünf Jahre seinen Posten als Geschäftsführer räumen.

    Bewährungsstrafe für Seniorchef August Inhofer

    Firmengründer und Seniorchef August Inhofer, 79, erhält eine Bewährungsstrafe von elf Monaten. Er kann Geschäftsführer bleiben. Karl Inhofer muss eine Geldstrafe von 60 000 Euro zahlen, Personalchef und Schwiegersohn Peter Schorr eine Geldstrafe von 45 000 Euro. Die Angeklagten haben den Schaden komplett wiedergutgemacht. Nach Angaben des Verteidigers Prof. Eckhart Müller handelt es sich dabei um rund 7,5 Millionen Euro. Die Verfahrenskosten kommen nun noch hinzu.

    Der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale gab sich zum Abschluss versöhnlich. In dem Prozess hatte es mehrfach Ärger zwischen dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, sowie der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft gegeben. Natale sprach nach elf Prozesstagen von einem „sachgerechten, auf der Beweisaufnahme fußenden Urteil“. Die Wirtschaftsstrafkammer habe den Fall ursprünglich wie die Staatsanwaltschaft ursprünglich als gravierender eingeschätzt. Die Beweisaufnahme habe aber gezeigt, dass es bei Inhofer kein „durchgängiges, auf Gewinnmaximierung und Ausbeutung gerichtetes System“ gegeben habe.

    Das Gericht sieht rund eine Million Euro Schaden, der zum Großteil durch das Beschäftigen von Scheinselbstständigen und das damit verbundene Hinterziehen von Sozialabgaben zustande gekommen ist. Im Tatzeitraum hätten die Angeklagten aber auch einen neunstelligen Betrag an Steuern und Abgaben bezahlt – das wollte Richter Natale nicht unerwähnt lassen.

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