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Prozess in Augsburg: Gutachten: Pädophiler Kinderarzt Harry S. ist voll schuldfähig

Prozess in Augsburg

Gutachten: Pädophiler Kinderarzt Harry S. ist voll schuldfähig

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    Dr. Harry S. steht zum zweiten Mal in Augsburg vor Gericht.
    Dr. Harry S. steht zum zweiten Mal in Augsburg vor Gericht. Foto: Stefan Puchner

    In der Neuauflage des Missbrauchsprozesses gegen den pädophilen Augsburger Kinderarzt Harry S., 43, kann der Angeklagte nicht mehr auf eine mildere Strafe wegen einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit hoffen. Nach Informationen unserer Redaktion kommt keiner der insgesamt vier Gutachter, die sich mit Harry S. beschäftigt haben, zum Ergebnis, dass er bei seinen Missbrauchstaten vermindert schuldfähig war.

    Pädophiler Kinderarzt Harry S. hat mindestens 20 Jungen missbraucht

    Harry S. hatte schon im ersten Prozess zugegeben, mindestens 20 Jungen missbraucht zu haben. Mit dem Urteil dreizehneinhalb Jahre Haft und Sicherungsverwahrung war er aber nicht einverstanden. Es lag nahe an der Höchststrafe von 15 Jahren. Seine Anwälte Ralf Schönauer und Moritz Bode legten deshalb Revision ein – und waren damit erfolgreich. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall zurück nach Augsburg. Verbunden mit dem Hinweis, die Frage der Schuldfähigkeit noch einmal genau zu prüfen. Die Richter im ersten Prozess hatten ihn als voll schuldfähig eingestuft. Im neuen Prozess, der seit Anfang November läuft, beschäftigen sich nun vier Experten mit der Psyche des Kinderarztes. Zwei Gutachter sind von der Justiz bestellt worden. Sie bewerten Harry S. als schuldfähig. Zwei weitere Experten sind als Privatgutachter im Auftrag der Verteidiger tätig geworden. Allerdings: Auch die Privatgutachter können nicht feststellen, dass der sexuelle Drang des Arztes so groß war, dass er sein Handeln nicht mehr steuern konnte.

    Der Psychologe Helmut Kury sagte das bereits am Dienstag. Dem schloss sich nun auch der Psychiater Ralph-Michael Schulte an. Im ersten Prozess hatte er noch eine eingeschränkte Schuldfähigkeit gesehen. Nun sei aber deutlicher geworden, dass Harry S. immer noch aufhören konnte, wenn die Kinder sagten, dass sie das nicht wollen. Schulte sieht aber auch eine positive Entwicklung beim Angeklagten. In den gut vier Jahren seit seiner Inhaftierung habe er sich stark verändert. Er zeige jetzt große Einsicht in seine Taten und sei sich seiner Schuld und Probleme bewusst, so Schulte.

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