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Prozess in Augsburg: Gefängnis für den Ex-Staatsanwalt

Prozess in Augsburg

Gefängnis für den Ex-Staatsanwalt

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    Anwalt blättert in Akten (Symbolfoto).
    Anwalt blättert in Akten (Symbolfoto). Foto: dpa

    Es hätte schlimmer kommen können für Uwe H. Der vorbestrafte Ex-Staatsanwalt muss abermals ins Gefängnis. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte ihn zu zweieinhalb Jahren Haft. Ausgerechnet an seiner einstigen Wirkungsstätte, dem Strafjustizzentrum, wurde der 49-Jährige der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, der Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen und der Bestechung eines Polizisten schuldig gesprochen.

    Der frühere Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft, der bis 2006 sowohl zum FBI und Interpol Zugang hatte, hat offensichtlich die Seiten gewechselt. Wie der Prozess offenbarte, hatte er sich schon im Ulmer Gefängnis - damals wegen Geldwäsche und anderer Delikte verurteilt - Kriminellen als Jurist angedient. Als Freigänger tagsüber für eine Anwaltskanzlei tätig, half er beispielsweise mit eigenem Geld einer internationalen Schrott-Mafia, eine neue Strohfirma zu gründen.

    Abends kehrte er ins Gefängnis zurück, wo er sich mit Georg Z. eine Zelle teilte - Oberhaupt einer Sinti-Familie aus dem Raum Augsburg und im Verdacht, Cheforganisator einer Bande zu sein. Sie soll seit 1999 Steuerschäden in zweistelliger Millionenhöhe angerichtet haben. Am 13. Januar wurde Georg Z. bei einer europaweiten Razzia mit rund 40 weiteren Personen erneut verhaftet.

    Der Prozess gegen Uwe H. begann schleppend. Mehr als drei Stunden feilschten hinter verschlossenen Türen Verteidiger, Staatsanwalt und Richter, welchen Strafrabatt der Angeklagte für ein volles Geständnis erhalten könnte. Am Ende einigte man sich auf eine Obergrenze von zweieinhalb Jahren Haft. Daraufhin erklärten die Verteidiger Gerhard Decker und Klaus Gussmann, ihr Mandant räume die Vorwürfe in vollem Umfang ein.

    Dennoch mochte Richter Roland Fink, anders als 2007 seine Münchner Kollegen, nicht auf die Anhörung von Zeugen verzichten. Ein auf die Bekämpfung organisierter Kriminalität spezialisierter Fahnder berichtete, wie monatelang Telefonate der Bande abgehört wurden. Täglich sei der Ex-Staatsanwalt "sehr konspirativ" zu hören gewesen. Oft sei der Satz gefallen: "Das ist doch nichts am Telefon, das besprechen wir besser persönlich." Die Polizei hatte die Limousine des Bandenchefs verwanzt.

    Wohl wissend, die Telefonate seiner vorbestraften Gesprächspartner könnten abgehört werden, wurde Wichtiges im fahrenden Auto besprochen. Was niemand ahnte: In der Limousine von Georg Z. hatte die Polizei schon eine "Wanze" platziert. Er und Uwe H. trugen neben dem angemeldeten Handy stets ein zweites, nicht registriertes Mobiltelefon bei sich. Ferner gehörte es zu den Aufgaben des Ex-Staatsanwalts, im Hintergrund die Verteidigung festgenommener Bandenmitglieder zu koordinieren. In einem Fall streckte er sogar Verteidigerkosten von 10 000 Euro vor.

    Bevor Uwe H. sich in einem Schlusswort zu Wort meldete und eindrucksvoll schilderte, wie ihn Mithäftlinge bedrohten, weshalb er mehrmals in andere Haftanstalten verlegt wurde, vernahm das Gericht noch einen Augsburger Kriminalkommissar. Der Auftritt des 49-Jährigen, wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen bereits zur Geldstrafe verurteilt, geriet peinlich. Auf Ersuchen von Uwe H. hatte der Kriminalbeamte monatelang wiederholt vertrauliche Daten aus dem Polizeicomputer abgerufen. "Ich habe kein Unrecht darin gesehen", rechtfertigte sich der Zeuge. Er wurde zwischenzeitlich versetzt. Peter Richter

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