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Prozess in Augsburg: Ex-CSU-Fraktionschef Georg Schmid wegen Sozialbetrugs verurteilt

Prozess in Augsburg

Ex-CSU-Fraktionschef Georg Schmid wegen Sozialbetrugs verurteilt

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    Das Augsburger Schöffengericht hat den früheren CSU-Spitzenpolitiker wegen Sozialbetrugs zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
    Das Augsburger Schöffengericht hat den früheren CSU-Spitzenpolitiker wegen Sozialbetrugs zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Foto: Wagner

    Der frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid ist heute vom Amtsgericht Augsburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Der ehemalige Spitzenpolitiker aus Donauwörth muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen.

    Das Schöffengericht sieht es als erwiesen an, dass Schmid, 61, seine Ehefrau Gertrud fast 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Donauwörther Abgeordnetenbüro beschäftigt hat. Die Sozialkassen wurden dadurch um fast 350 000 Euro geprellt. Das Gericht werte dies als Sozialbetrug und Steuerhinterziehung.

    Das Gericht glaubt Georg Schmid nicht, dass er das Beschäftigungskonstrukt aus Versehen gewählt hat. Amtsrichter Michael Nißl sagte: „Das Gericht nimmt Ihnen diesen Irrtum nicht ab. Sie sind Jurist, und nicht irgendein Jurist, sondern Sie waren Jurist im bayerischen Staatsdienst. Sie waren Staatssekretär, und zwar nicht in irgendeinem Ministerium, sondern im Ministerium für Arbeit und Soziales.“

    Richter Nißl kritisierte neben Schmids Verhalten auch das System der Verwandtenbeschäftigung. Das Abgeordnetengesetz gewähre jedem Abgeordneten einen Geldtopf, in den jedermann einzahlt, um die parlamentarische Arbeit zu unterstützen. Die Landtagsabgeordneten hätten keinen Nachweis bringen müssen, um Geld aus diesen Töpfen zu erhalten.

    Richter Nißl sagte wörtlich: „Dieses System hat es Ihnen ermöglicht, den Geldtopf anzuzapfen und in all den Jahren bis auf den letzten Tropfen auszuschöpfen.“ In keinem der Jahre sei der sogenannte Aufwandserstattungsanspruch nicht komplett abgeschöpft worden."

    Georg Schmid muss 120.000 Euro Geldauflage zahlen

    Das ist Georg Schmid

    Georg Schmid ist ein CSU-Politiker aus Donauwörth. Er war zuletzt Fraktionsvorsitzender der CSU im Bayerischen Landtag.

    Georg Schmid ist katholisch, verheiratet und hat zwei Kinder.

    Geboren wurde er am 20. April 1953 in Donauwörth.

    Das Abitur machte er 1972 in Donauwörth. Danach studierte er Rechtswissenschaften.

    1979 ging er als Jurist zum Landratsamt Dillingen.

    1982 wurde er Vorsitzender der Jungen Union in Donauwörth.

    1987 wurde Schmid Vorsitzender der CSU Donauwörth und 1989 Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Donau-Ries.

    1990 wurde der Unions-Politiker er in den Bayerischen Landtag gewählt.

    1999 wurde Schmid zum Staatssekretär im Bayerischen Sozialministerium berufen.

    Im Jahr 2003 wechselte er als Staatssekretär ins Bayerische Innenministerium.

    2007 wurde er CSU-Fraktionsvorsitzender im Bayerischen Landtag.

    Am 25. April 2013 trat Schmid vom Amt des Fraktionsvorsitzenden zurück, nachdem er wegen der Beschäftigung seiner Ehefrau auf Kosten der Steuerzahler unter Druck geraten war.

    Im März 2015 stand Schmid wegen der Verwandtenaffäre vor dem Augsburger Amtsgericht.

    Am 18. März 2015 verurteilte ihn das Gericht zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung. Er hatte seine Ehefrau fast 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Donauwörther Abgeordnetenbüro beschäftigt.

    Das Augsburger Gericht hat keinerlei Zweifel, dass Gertrud Schmid als Scheinselbstständige gearbeitet hat. Richter Nißl führte gleich acht Belege dafür an. Schließlich redete der Richter Georg Schmid noch ins Gewissen: „Sie haben Ihre Stellung als Abgeordneter ausgenutzt und Ihnen entgegengebrachtes Vertrauen missbraucht.“

    Am Ende gibt Richter Nißl die mit Spannung erwartete Stellungnahme zu Georg Schmids  Pensionsansprüchen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Nißl sagt: „Herr Schmid, Sie leben in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen.“ Das Gericht ist überzeugt, dass Schmid seinen Pensionsansprüche aus der Zeit als Oberregierungsrat und aus 23 Jahren Abgeordnetentätigkeit nicht verlieren wird. „Die Pensionen, die Ihnen zustehn, sind fürstlich“, so Nißl.

    Das Gericht ordnet außerdem an, dass Schmid einen Geldauflage von 120 000 Euro zahlen muss. Das Geld geht zu gleichen Teilen an vier soziale Einrichtungen.

    Schließlich wendet sich der Richter noch einmal direkt an Georg Schmid: „Wir haben Ihnen beim letzten Wort zugehört, wir haben aber auch mitgerechnet. Insofern können Sie jetzt durchatmen. Wenn Sie sich zurücklehnen und Ihre wirtschaftliche Situation nüchtern betrachten, werden Sie sehen, dass von einem finanziellen Ruin keine Rede sein kann.“

    Ob Schmid gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird, ist noch unklar.

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