Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (10.30 Uhr) über die Klage eines Paares, das sich zu Unrecht wegen Misshandlung eines schwerkranken Kindes verurteilt sieht. Drei Jahre sollen die beiden mit dem Kind, dem Sohn der Frau, aus esoterischen Gründen nicht zum Arzt gegangen sein - obwohl der Junge an der Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose litt. Mit 15 floh der heute 28-Jährige schließlich zu seinem Vater.
Kurz vor der Verjährung hatte er Klage gegen die Mutter und ihren Freund eingereicht und unter anderem geltend gemacht, sie hätten ihm aus weltanschaulichen Gründen eine Behandlung vorenthalten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte beide vor knapp einem Jahr wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu drei Jahren Haft. Dagegen legten die Frau und ihr Lebensgefährte Revision vor dem BGH ein. dpa/lby