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Prozess: Ursula Herrmann: Kein Hinweis auf anderen Täter

Prozess

Ursula Herrmann: Kein Hinweis auf anderen Täter

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    Ursula-Herrmann-Prozess
    Ursula-Herrmann-Prozess

    Der langwierige Indizienprozess um den Tod der Schülerin Ursula Herrmann vom Ammersee nähert sich der entscheidenden Phase. Wenn nichts Gravierendes passiert, könnten aus Sicht des Gerichts, Anfang März die Plädoyers erfolgen, sagte am Dienstag der Schwurgerichtsvorsitzende Wolfgang Rothermel. Ein Urteil wäre somit noch vor Ostern möglich.

    Der Prozess gegen den Hauptangeklagten Werner M. (59) und seine Frau Gabriele (63) dauert nun fast ein Jahr. M. soll die zehnjährige Ursula am 15. September 1981 in einen Wald zwischen Eching und Schondorf verschleppt haben. Das Mädchen wurde in eine Gefängniskiste gesperrt. Die Kiste wurde im Boden vergraben. Ursula erstickte.

    In den ersten Prozess-Monaten sah es so aus, als ob die Indizienkette der Staatsanwaltschaft brüchig würde. Aber zuletzt konnten die Ankläger mehrmals punkten. Auch der momentane Beweiskomplex entwickelt sich nicht günstig für Werner M.

    Das Gericht versucht zu klären, ob der Ex-Polizist Harald W. Ursulas Entführer gewesen sein könnte. Gegen ihn war ebenfalls jahrelang ermittelt worden. Doch die bisherigen Zeugenaussagen haben keinen Hinweis darauf ergeben, dass Harald W. etwas mit der Tat zu tun hatte. hogs

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