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Prozess: Ursula Herrmann: DNA-Spuren ohne Hinweis auf Täter

Prozess

Ursula Herrmann: DNA-Spuren ohne Hinweis auf Täter

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    Ursula-Herrmann-Prozess
    Ursula-Herrmann-Prozess

    Im Zusammenhang mit dem Tod der zehnjährigen Schülerin vom Ammersee sind mehr als 100 DNA-Spuren untersucht worden. Keine davon führte zum Angeklagten Werner M. oder zu seiner Frau Gabriele. Die beiden sind der räuberischen Erpressung mit Todesfolge angeklagt. Beide schweigen seit dem Prozessbeginn Ende Februar zu den Vorwürfen.

    Eine Polizeibeamtin berichtete am Donnerstag als Zeugin vor dem Augsburger Landgericht, es seien 107 DNA-Spuren ermittelt und mit dem Erbgut der beiden Angeklagten verglichen worden. In keinem Fall habe es eine Übereinstimmung gegeben.

    Die meisten Gen-Spuren stammten von Ermittlern. Für die DNA vom einzigen gefundenen Fingerabdruck an Ursulas Todeskiste gebe es keine Personenzuordnung. Auch mehrere Haare aus der Kiste konnten niemandem zugeordnet werden. Insgesamt waren 2300 Teile aus der Gefängniskiste auf Genspuren hin untersucht worden.

    Bizarre Randnotiz: Bei einer Sequenz aus einem gefundenen Erbgut stellten die Ermittler mithilfe von Computer-Datenbanken fest, dass sie mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:190 zum Kampusch-Entführer Wolfgang Priklopil gehören könnte. Ein Zufall wohl. Einen tatsächlichen Zusammenhang schlossen alle Prozessbeteiligten aus.

    Die Verhandlung soll am 7. Januar fortgesetzt werden. Holger Sabinsky

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