In dem Prozess um den erstochenen Getränkehändler von Pfaffenhofen an der Ilm hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 39 Jahre alten Angeklagten gefordert: wegen Mordes. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Totschlag.
Staatsanwalt Jürgen Staudt und die Vertreterin der Nebenklage beantragten zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Der Verteidiger des Angeklagten, Peter Gietl, stellte ganz bewusst keinen konkreten Strafantrag.
Staatsanwaltschaft: Händler wurde aus Habgier getötet
Die Staatsanwaltschaft sah es nach Abschluss der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Gewalttat von vergangenem Sommer zwei Mordmerkmale erfülle: Der Geschäftsführer des Getränkemarktes sei „ganz klar aus Habgier“ und zur Ermöglichung beziehungsweise Verdeckung einer Straftat – dem Raub der Tageseinnahmen aus dem Markt – getötet worden.
Der Angeklagte hatte die Tat zum Prozessauftakt teilweise gestanden. Kommenden Montag wird das Urteil verkündet. kuepp