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Prozess: Prinz Protz scheitert

Prozess

Prinz Protz scheitert

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    Auch vor Gericht gab er sich protzig: Marcus Prinz von Anhalt.
    Auch vor Gericht gab er sich protzig: Marcus Prinz von Anhalt.

    Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Marcus Prinz von Anhalt zu drei Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung bestätigt. Wie das Augsburger Landgericht am Mittwoch mitteilte, habe der BGH in Karlsruhe die Revision des 50-Jährigen verworfen.

    Der Bordellbesitzer und selbst ernannte „Protzprinz“ war vor knapp einem Jahr in Augsburg verurteilt worden, weil er seine privaten Luxusautos wie Rolls Royce von der Steuer abgesetzt hatte. Dies war bereits die zweite Verhandlung in

    Bei dem neuen Schuldspruch hatte der BGH nun keine Einwände. Anhalt hatte wegen der Vorwürfe bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Da er somit bereits zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hat, kann es gut sein, dass der 50-Jährige nicht mehr ins Gefängnis muss. Er ist derzeit auf freiem Fuß. Über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung werde die Strafkammer, die den Prinzen verurteilt hat, später entscheiden, erklärte Landgerichtssprecher Claus Pätzel.

    Der durch zahlreiche Fernsehauftritte bekannte Rotlicht-Unternehmer wurde als Marcus Eberhardt geboren. Den adelig klingenden Namen hat er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft. (dpa)

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