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Prozess: Mord an Franziska: Angeklagter soll doch nicht gestanden haben

Prozess

Mord an Franziska: Angeklagter soll doch nicht gestanden haben

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    Stefan B. (rechts) und sein Verteidiger Adam Ahmed: Der 27-Jährige soll die zwölfjährige Franziska vergewaltigt und ermordet haben.
    Stefan B. (rechts) und sein Verteidiger Adam Ahmed: Der 27-Jährige soll die zwölfjährige Franziska vergewaltigt und ermordet haben. Foto: Barbara Würmseher

    Schwarzer Kaputzenpulli, Bärtchen, Brille: So wird Stefan B. am Montag kurz vor 9 Uhr in den Sitzungsssaal 11 des Ingolstädter Landgerichts geführt.  Er verzieht keine Miene, als der Vorsitzende Richter die Anklage verliest. Sie laut auf Vergewaltigung und Mord.

    Stefan B. soll am 15. Februar 2014 die zwölfjährige Franziska aus Möckenlohe (Landkreis Eichstätt) auf ihrem Heimweg abgefangen, vergewaltigt, und dann mit massiven Hieben gegen den Kopf erschlagen haben. Das Kind muss vor seinem Tod unfassbare Qualen erlitten und Ängste ausgestanden haben. Helfer, die an der Bergung der Leiche beteiligt gewesen waren, waren so schockiert, dass sie um Ablösung baten.

    Bereits vor der Bluttat hatte der 27-Jährige der Anklage zufolge drei Mädchen sexuell missbraucht und eine junge Frau vergewaltigt.

    Der Angeklagte, der aus Egweil stammt und zuletzt im Neuburger Obdachlosenheim gelebt hatte, legte die Leiche des Kindes den Ermittlungen zufolge im Rathei-Weiher bei Zell ab, wo Angler sie tags darauf fanden.

    Wenige Stunden nach dem Fund der Leiche nahmen Beamte den justizbekannten Stefan B. nach einer Verfolgungsjagd in der Nähe von Donauwörth fest. Nach Informationen der Ermittlungsbehörden hatte er zugegeben, Franziska getötet zu haben. Das sieht sein Anwalt Adam Ahmed allerdings ganz anders: "Für mich ergibt sich aus der Aktenlage kein Geständnis meines Mandanten", sagte er heute gegenüber unserer Redaktion.

    Ob Stefan B. im Laufe des Mordprozesses etwas zu den Vorwürfen sagen wird, ist derzeit noch unklar. Am ersten Verhandlungstag kam es zumindest nicht dazu. Denn das Gericht unterbrach die Sitzung bereits nach knapp 30 Minuten. Wie der Vorsitzende berichtete, seien kurzfristig Aussagen von zwei Mithäftlingen von Stefan B. bekanntgeworden, die möglicherweise etwas zur Aufklärung der Tat beitragen können. Dem Verteidiger des 27-jährigen soll nun Gelegenheit gegeben werden, sich in diese Aussagen einzulesen.  

    Der Angeklagte war im Gefängnis selbst Opfer einer Gewalttat geworden: In der JVA Kaisheim stach ein Mithäftling 17 mal auf ihn ein und verletzte ihn krankenhausreif. Deshalb begann der Prozess mit vierwöchiger Verzögerung.

    Auch kurz vor der Verhandlung hatte es Drohungen gegen Stefan B. gegeben, diesmal aus dem Umfeld der getöteten Franziska. Der erste Prozesstag verlief aber ohne irgendwelche Störungen.

    Die Verhandlung soll nach Fasching am 25. Februar fortgesetzt werden. Im Fall eines Schuldspruchs droht dem 27-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe.

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