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Prozess: Konrektor gab Aufgaben weiter

Prozess

Konrektor gab Aufgaben weiter

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    Die Realschulprüfungen standen auf der Kippe.
    Die Realschulprüfungen standen auf der Kippe.

    Er hat es für die Frau getan, die er heiraten wollte: Ein 44-Jähriger, inzwischen suspendierter Konrektor einer Realschule im Landkreis Aichach-Friedberg, hat im Juni 2018 die Aufgaben der Realschul-Abschlussprüfung samt Lösungen für den Sohn seiner Geliebten aus dem Schultresor geholt. Der Mann legte am Mittwoch am Amtsgericht Aichach ein umfassendes Geständnis ab, zeigte Reue und machte den Versuch einer Erklärung für seine Tat: Er habe nach zwei gescheiterten Ehen seine neue Beziehung nicht gefährden wollen. Was er damit allerdings aufs Spiel setzte: sämtliche Abschlussprüfungen der bayerischen Realschulen.

    Der Direktor der Schule fiel aus allen Wolken, wie er als Zeuge vor Gericht schilderte: Als er die Aufgaben am Morgen der Deutschprüfung aus dem Tresor holte, stellte er sofort fest, dass der Umschlag völlig anders aussah, als zwei Tage zuvor, als er die Prüfungsaufgaben im Beisein des Angeklagten in den Tresor gelegt hatte. Auch fehlte das Siegel. „Ich hab’ gedacht, ich dreh’ durch“, sagte er. Schnell beschlossen die Verantwortlichen: Die Prüfung wird trotzdem durchgezogen, denn es stehen bayernweit nicht weniger als 40000 Abschlussprüfungen auf dem Spiel. Diese Linie zogen Schulbehörden und Kultusministerium durch. Ihnen war klar: Auch die Umschläge für die Englisch-, Mathe- und Rechnungswesenprüfungen waren geöffnet worden.

    Fünf unruhige Tage später war der Hintergrund klar: Der Lehrer einer Realschule aus einem Nachbarlandkreis berichtete dem Direktor von einem schlechten Schüler, der beste Ergebnisse erziele und in dessen Arbeiten auch Musterlösungen auftauchten. Den Pädagogen war bekannt: Die Mutter des Schülers ist mit dem Konrektor liiert.

    Wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und Siegelbruch verurteilte Amtsrichter Walter Hell den 44-Jährigen zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe, seine Partnerin wegen Anstiftung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro. In seiner Begründung konnte sich Hell einen Seitenhieb nicht verkneifen: Er hoffe, dass das die einzige Manipulation bei den Abschlussprüfungen gewesen sei, von der die Öffentlichkeit nichts erfahren habe.

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