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Prozess: Der Fall Inhofer geht in Revision

Prozess

Der Fall Inhofer geht in Revision

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    August Inhofer (2. v. r.) kann Geschäftsführer von Inhofer bleiben. Links im Bild: Prof. Eckhart Müller, rechts Walter Lechner, dazwischen Firmenanwalt Alfred Sauter.
    August Inhofer (2. v. r.) kann Geschäftsführer von Inhofer bleiben. Links im Bild: Prof. Eckhart Müller, rechts Walter Lechner, dazwischen Firmenanwalt Alfred Sauter. Foto: Ulrich Wagner

    Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat im Fall Inhofer Revision eingelegt. Sie möchte das Urteil gegen die Chefs des Sendener Möbelhauses vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen lassen.

    Der Staatsanwaltschaft geht es um zwei der vier Angeklagten. „Die Revision richtet sich gegen den Fall des 79-jährigen und des 50-jährigen Verurteilten“, sagt Sprecher Matthias Nickolai. Das sind der Firmengründer August Inhofer und sein Neffe, der Möbelhaus-Geschäftsführer Edgar Inhofer. „Wir sind da rechtlich anderer Auffassung als das Gericht“, so Nickolai. Die Inhofer-Spitze war wegen Sozialabgabenbetrugs und Steuerhinterziehung angeklagt. Das Möbelhaus hatte Scheinselbstständige beschäftigt. Es ging um nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in Höhe von gut 3,3 Millionen Euro. Die Anklage war aber im Laufe der Beweisaufnahme geschrumpft. Das

    Gericht verhängt Gelstrafen für die Inhofer-Chefs

    August Inhofer wurde zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er eineinhalb Millionen Euro zahlen. Gegen Edgar Inhofer hat das Gericht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängt; er muss 500.000 Euro zahlen. Er kann nach dem GmbH-Gesetz ab Rechtskraft des Urteils für fünf Jahre nicht mehr Geschäftsführer sein. August Inhofers Bruder Karl, 81, und sein Schwiegersohn Peter Schorr, 42, als Personalchef, müssen wegen Beihilfe Geldstrafen von 60.000 und 45.000 Euro zahlen.

    Die Staatsanwaltschaft wartet jetzt auf die schriftliche Urteilsbegründung. Wenn die vorliegt, hat sie einen Monat Zeit, ihre Revision zu begründen. Wenn der BGH sie annimmt, wird das Urteil auf Rechtsfehler hin überprüft. Eine neue Beweisaufnahme gibt es nicht.

    Nach Einschätzung von Walter Rubach, Verteidiger von Edgar Inhofer, wird sich die Staatsanwaltschaft schwertun, Fehler im Urteil zu finden. Das Gericht habe seine Linie schon während des Prozesses sauber begründet. „Meiner Meinung nach dient die Revision nur der Gesichtswahrung der Staatsanwaltschaft“, sagt Rubach. Inhofer-Firmenanwalt Alfred Sauter nennt die Entscheidung der Ankläger „befremdlich“. Der frühere Justizminister ist der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft „ein Urteil attackiert, auf das sie sich zuvor selbst mit der Verteidigung verständigen wollte“. Sauter: „Doch manches, was die Augsburger Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren gemacht hat, war nicht zwingend logisch.“

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